Ausschreibung 1182703: ORAB Neubau Stapelplatz Ost, BKP 230
Publiziert am: 26. Februar 2021
Paul Scherrer Institut
Damit das PSI den gesetzlichen Auftrag adäquat erfüllen kann, muss ein weiteres Zwischenlager realisiert werden. Dieses neue Lagergebäude soll unter dem Projekttitel PSI Stapelplatz OST
OSPA und mit der PSI‐Gebäudebezeichnung ORAB geplant und errichtet werden. Das zu erstellende Gebäude soll das Bundeszwischenlager BZL durch die Aufnahme von
vorhandenen und zukünftig anfallenden Betonkleincontainern entlasten und den diesbezüglichen aktuellen Rechtsvorschriften hinsichtlich Genehmigung, Bau und Betrieb genügen. Der Betrieb der Anlage wird der bestehenden Betriebsorganisation des BZL angegliedert.
Das Gebäude besteht aus zwei Teilbauwerken:
- einer wasserundurchlässigen Bodenwanne aus Stahlbeton mit aussenliegender Abdichtung.
- einem Hallenbauwerk aus Stahlbauprofilen welches mit Leichtbauelementen als Fassade verkleidet wird. Das Dach wird mit einem klassischen Aufbau von Trapezblech, Dampfbremse, Wärmedämmung und beschieferten Bitumenbahnen als Nutzschicht erstellt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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26. Februar 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. März 2021 | Frist für Fragen | None |
7. April 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
9. April 2021 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Preis |
10 | Fachkompetenz |
20 | Qualität |
20 | Termin |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Forschungsstrasse 111
5232 Villigen-PSI
Telefon: 0563104093
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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