Ausschreibung 1182479: Holderbank Heizungsanlage
Publiziert am: 26. Februar 2021
Gemeinde Holderbank Talstrasse 5
Heizungsanlage
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. Februar 2021 | Publikationsdatum | |
1. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. März 2021 | Frist für Fragen | None |
8. April 2021 | Abgabetermin 11:00 | None |
9. April 2021 | Offertöffnung | None |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
29. Juni 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 % | Preis |
20 % | Prästentation Unternehmung |
10 % | Baustellenorganisation |
Zulassungsbedingungen
Referenzen über mindestens 3 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbare Projekte realisiert in den letzten 5 Jahren.
Bestätigung (Selbstdeklaration) der Einhaltung der Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen gemäss §8 Summissionsverordnung.
Bestätigung zur Einhaltung der vorgesehenen Termine.
Kein hängiges Betreibungs- oder Konkursverfahren.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 1
5001 Aarau
Telefon: 062 832 77 77
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...