Ausschreibung 1182431: EBL004484-05 UW ORM Ersatz 50 kV Schaltanlage
Publiziert am: 18. März 2021
EBL (Genossenschaft Elektra Baselland)
Die EBL beabsichtigt eine qualitativ hochwertige 50 kV gasisolierte Schaltanlage (Doppelsammelschienenschutz, 9 Felder) zu beschaffen, welche in einem neu zu erstellenden Anbau im Unterwerk in Ormalingen unterzubringen ist, wobei die maximalen Masse des Gebäudes bereits feststehen.
Neben der Lieferung erwartet die EBL diverse weitere Dienstleistungen zur Integration der Schaltanlage in das Gebäude sowie zur Anbindung an sämtliche Umsysteme (Sekundärtechnik, Erdung, …).
Mit dem evaluierten Anbieter wird eine Designphase durchgeführt, mit dem Zweck das gegenseitige Verständnis über die geforderten Lieferobjekte festzuhalten. Kann die Designphase aus Sicht EBL nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden, wird die weitere Zusammenarbeit mit dem Anbieter beendet.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. März 2021 | Publikationsdatum | |
18. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
14. Mai 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
30. April 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache, ausschliesslich über simap einzureichen. |
14. Mai 2021 | Abgabetermin 15:00 | None |
17. Mai 2021 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10 | Unternehmen |
30 | Leistungsmerkmale/Technik |
30 | Projektabwicklung |
5 | Referenzen |
25 | Preis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Obligatorische Teilnahme an der Begehung gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss Submissionsdekret des Kantons Baselland.
- Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Instanzen der Auftraggeberin (die Geschäftsleitung und /- oder der Verwaltungsrat der Genossenschaft Elektra Baselland) die Projekt- und Kreditgenehmigung aussprechen und die erforderlichen Bewilligungen der Behörden vorliegen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, bei der Zuschlagsempfängerin nicht den gesamten ausgeschriebenen Leistungsumfang zu beziehen.
- Bei nicht Zustandekommen des Vertrages (Z.B. nicht erfolgreiche Designphase) nach Zuschlag, behält sich der Auftraggeber vor, ohne erneute Ausschreibung, das nächstbeste Angebot zu berücksichtigen.
Kantonales Amtsblatt Baselland.
Gegen diese Ausschreibung kann innert Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Baselland,
4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Mühlemattstrasse 6
4410 Liestal
Telefon: 061 926 12 40
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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