Ausschreibung 1181599: 10594 / Réfection de la route et des trottoirs, zone 30 km/h (centre)
Publiziert am: 22. Februar 2021
Office cantonal des ponts et chaussées du canton de Berne
Strassenbau- und Belagsarbeiten :
- Fräs- oder Belagsaufbrucharbeiten : 2'000 m2
- Kofferung / Auffüllung (fest) : 1'000 m3
- Verlegung von Pflastersteinen / Bordsteinen : 850 m'
- Bituminöse Belagsarbeiten ACT, AC und SDA : 1'700 to
- Grabenlänge öffentliche Beleuchtung : 300 m'
- Grabenlänge Strassenentwässerung : 45 m'
- Grabenlänge Trinkwasserleitung : 450 m'
- Grabenlänge Gasleitung : 400 m'
- Grabenlänge Telekommunkation : 10 m'
- Grabenlänge Elektro : 150 m'
- Grabenlänge Fernwärme : 60 m'
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
22. Februar 2021 | Publikationsdatum | |
22. Februar 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. März 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. März 2021 | Frist für Fragen | Publikation der Antworten für Bieter am 12.03.2021 |
26. März 2021 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
30. März 2021 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
22. Februar 2021 | Geplanter Projektstart | |
26. März 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Angebotspreis |
20% | Fachkompetenz Schlüsselpersonal und Projektorganisation |
10% | Auftrags- und Risikoanalyse |
10% | Bauprogramm |
Zulassungsbedingungen
Antrag in Form einer autorisierten Unternehmensgruppe
In Übereinstimmung mit den genannten Qualifikationskriterien gemäss Artikel 223.100 von Dokuments B "Bestimmungen zum Vergabeverfahren und Besondere Bestimmungen vom 01.02.2021" der Ausschreibung
In Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen der Qualifikationskriterien gemäß Artikel 223.100 von Dokument B "Bestimmungen zum Vergabeverfahren und Besondere Bestimmungen vom 01.02.2021" der Ausschreibung
Zusätzliche Informationen
ohne Angabe
www.simap.ch
Diese Veröffentlichung kann innert 10 Tagen seit ihrer Veröffentlichung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Grand Nods 1
2732 Loveresse
Telefon: 031 636 49 50
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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