Ausschreibung 1162109: P.220065 - Neubau KSB, Neue Zufahrtsstrasse - Baumeisterarbeiten

Publiziert am: 9. November 2020

Kantonsspital Baden AG

Die Bestellerin beabsichtigt mit der Umlegung der Zufahrtsstrasse Platz für die Realisierung des zusätzlichen Partnerhaus 2 zu schaffen. Im Beriech des heutigen Notfallzentrums mit Werkleitungsneubauten und -umlegungen, Rohrvortrieb Kanalisation, Erstellen Verbindungsgang aus Fertigelementen. Weitere Details siehe Ausschreibungtexte


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. November 2020 Publikationsdatum
9. November 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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3. Dezember 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. November 2020 Frist für Fragen

Fragen zur Submission sind bis zu diesem Termin im simap-Forum zu stellen. Die Beantwortung erfolgt ab 24.11.2020 ebenfalls im Forum.

4. Dezember 2020 Abgabetermin 16:00

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten des Informationsschalters Haus A (Spitalgebäude, 08:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Auf Angebote, die per E-Mail zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

7. Dezember 2020 Offertöffnung

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten des Informationsschalters Haus A (Spitalgebäude, 08:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Auf Angebote, die per E-Mail zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. März 2021 Geplanter Projektstart
30. November 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Erlaubt

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeinde Geschäftsbedingungen des Anbieters werden wegbedungen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Bestellerin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: Ja, siehe Besondere Bestimmungen
2. Vorbehalten bleiben der Erhalt der Baubewilligung und darauf resultierende Auflagen.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet.
4. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

Offizielles Publikationsorgan:

simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kantonsspital Baden AG
Im Ergel
5404 Baden
Telefon: 0564862111
E-Mail-Adresse:  
florian.humbel@ksb.ch