Ausschreibung 1159757: N03/70 UPlaNS Weesen–Murg (Ker.) BSA 21–Elektroinst. Verkab. Spur 1+2

Publiziert am: 23. Oktober 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Das Los BSA 21 Elektroinstallationen Verkabelung Spur 1+2 umfasst Leistungen für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von der Verkabelung im Zuge der Erneuerung der Signalisationsanlage der VL Spur 1+2 Murg-Weesen.
Lieferung und Montage Energieschränke in Zentralen und offene Strecke:
- Neue USV-Feinverteiler 6 Zentralen
- Umbau bestehende Energieschränke
- Neuer externer Bypassschalter
- Erstellung neue Verteilkabine

Verkabelung Zentralen:
- Energieverkabelung Signalisationsschränke
- UKV / LWL inkl. Komponenten (Lieferungen an Fremdlose)
- Steuerverkabelung
- Erdungen

Lieferung und Montage Verkabelung Signalisation:
- Ergänzende Kabelerschliessungen der QSK (Querschnittssteuerkasten) und MÜLS
- Verkabelung QSK-QKK (Querschnittsklemmkasten)
- Ergänzende LWL Verkabelungen inkl. Anschlusskomponenten
- LWL Verkabelung Bereich Ofenegg bis Niederurnen

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weitere Informationen unter Ziff. 4.5


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. Oktober 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

9. November 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 19.11.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 09.11.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

2. Dezember 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

9. Dezember 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. März 2021 Geplanter Projektstart
30. Juni 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: PREIS
40% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
20% ZK 2.1 Technischer Bericht
20% ZK 2.2 Terminplan
10% ZK3: ORGANISATION, SCHLÜSSELPERSONEN
3% ZK 3.1 Organisation
7% ZK 3.2 Ausbildung und Erfahrung Projektleiter und Bauleiter

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselperson
EK4: Leistungsanteil Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: Technische Leistungsfähigkeit des Anbieters:
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit des Anbieters:
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3: Referenz der Schlüsselperson (Projektleiter):
Für die Schlüsselperson «Projektleiter»: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Zu EK4: Leistungsanteil Subunternehmer / Unterakkordanten:
Nachweis, dass maximal 70% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden (exkl. Materiallieferungen)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
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Ziff 2.6 (Fortsetzung)

Erdungen:
- Ergänzende Erdungen Streckenerder
- Erdungen neue Signalisationsstandorte

Ergänzende Leistungen
- Anpassungen Betonkabinen: Abschottungen, Zugentlastungen, Beleuchtung etc.

Überfahrtbeleuchtung:
- Neue Leuchtkörper
- Verkabelung Kandelaber
- Unterverteilung Beleuchtung (Steuerung von Drittlos)

Verkehrskameras
- 2 neue Verkehrskameras Bereich Überfahrt Müls
- Provisorium bestehende Verkehrskameras

Schachtsanierungen:
- Sanierung Stahldeckel Kabelzugschächte

Rückbau, Entsorgung der bestehenden Anlagen Signalisation:
- Querschnittsverkabelung Tunnel und offene Strecke
- Schaltschränke Zentralen
- QSK Einbauten offene Strecke
- Rückbauten Überfahrtbeleuchtung (Leuchten, Kabel, Steuerung)

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch