Ausschreibung 1143275: Korrosionsschutz Stahltragwerke 2021-2023
Publiziert am: 3. Juli 2020
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Korrosionsschutzarbeiten an Stahltragwerken von Hochspannungübertragungsleitungen
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
3. Juli 2020 | Publikationsdatum | |
3. Juli 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. August 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
14. August 2020 | Frist für Fragen | None |
15. Oktober 2020 | Abgabetermin 16:00 | None |
20. Oktober 2020 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Preis |
20% | Arbeitssicherheit, Umweltschutzkonzept und Mitarbeiterorganisation |
10% | Erfahrung Arbeitsverantwortlicher vor Ort |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
EK1: Erfahrung in den ausgeschriebenen Leistungen bzgl. Korrosionsschutzarbeiten an Stahltragwerken
EK2: Einhaltung der Sicherheitsregeln ESTI Nr. 245
EK3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK5: Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems
NK1: Die Anbieterin muss 3 Referenzen über die Planung und Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten an Stahlmasten in vergleichbaren Projekten vorweisen können. Sie müssen abgeschlossen und der Abschluss darf nicht länger als 7Jahre, vor dem 30.06.2020 gewesen sein.
Ein Projekt ist vergleichbar, wenn es alle folgenden Vorgaben erfüllt:
- Spannungsebene ≥60 kV
- Projektgrösse: mind. 20 Masten
- Masthöhen ≥12 Meter (gemessen ab Fundamentoberkante)
NK2: Die Anbieterin setzt die Sicherheitsregeln ESTI Nr. 245 konsequent um, diese sind zwingend einzuhalten. Die Anbieterin weist nach, dass mindestens ein Mitarbeiter einen gültigen Ausweis „Autorisierter Ausbildner für Arbeiten auf HS-Freileitungen“ besitzt. Eine vergleichbare Ausbildung aus dem Ausland ist nicht zugelassen. Es können jedoch Dritte beige-zogen werden. Alle dadurch entstehenden Kosten müssen von der Anbieterin getragen werden.
NK3:Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung vor Vertragsschluss beigebracht werden kann.
NK4: Nachweis eines firmenbezogenen Qualitätsmanagements (z.B. ISO 9001 Zertifikat oder gleichwertige Zertifizierung).
NK5: Umweltmanagementsystem ISO 14001 oder vergleichbar (z.B. Umweltleitlinien oder Umweltpolitik; Nachweis Gesetzkonformität des Unternehmens; Untersuchungen von Umweltauswirkungen auf Prozesse und Produkt; Nachweis Umwelt als Bestandteil der Produktplanung; Notfallvorsorge; Messung Effektivität und Effizienz; Durchführung von internen Umweltprüfungen).
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Vertrag
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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