Zuschlag 1125781: Lieferung von Kandelabern mit div. Lichtpunkthöhen
Publiziert am: 18. März 2020
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Einkauf
Einlösung der Option aus der Ausschreibung vom 27.10.2017.
Gemäss Submissionsverordnung des Kantons Zürich §10, Abs. 1 lit. g ("die Vergabestelle vergibt einen neuen oder gleichartigen Auftrag , der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen oder selektiven Verfahren ausgeschrieben wird. Sie hat in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen darauf hingewiesen, dass für solche Aufträge das freihändige Vergabeverfahren angewendet werden kann.")
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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In der Ausschreibung vom 27.10.2017 wurde publiziert, dass der Vertrag für die Kandelaber optional gemäss §10 SVO, Abs. 1 lit. g optional um 2 weitere Jahre verlängert wird. Die Option wird einglöst und der Vertrag vom 01.06.2020 bis 31.05.2022 verlängert.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.03.2020
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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