Ausschreibung 1122263: Alte Reithalle, BKP 272 Allgemeine Metallbauarbeiten
Publiziert am: 27. Februar 2020
Einwohnergemeinde der Stadt Aarau, Stadtbauamt
Die Aufgabe umfasst den Umbau der alten Reithalle in ein grosses Veranstaltungs-haus für Konzert, Tanz und Theater.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. März 2020 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen auf der Website www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzerhinweise“ finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stel-len können. Die Fragen und Antworten werden im Forum SIMAP ab 18.03.2020 allen Anbieterinnen (ohne Nennung des Fragestellers) zur Verfügung gestellt. |
9. April 2020 | Abgabetermin 16:00 | Der Poststempel ist nicht massgebend. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen beim Auftraggeber liegt beim Submittenten. Es ist die Versandetikette der Unterlagen zu verwenden. |
14. April 2020 | Offertöffnung | Der Poststempel ist nicht massgebend. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen beim Auftraggeber liegt beim Submittenten. Es ist die Versandetikette der Unterlagen zu verwenden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht
erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40,
5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer
Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss
dem Bundesgesetz über die Frei-zügigkeit der Anwältinnen
und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA;
SR 935.61) zur Vertre-tung von Parteien vor Gericht berechtigt
ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine
Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll,
und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere
Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss
den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der
Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko
verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen
Anwaltskosten zu bezahlen.
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Telefon: 062 836 05 26
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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