Ausschreibung 1121149: Brugg VL, Instandsetzung VL-Viadukt; OE - Hauptarbeiten
Publiziert am: 2. März 2020
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Das rund 500 m lange Viadukt Verbindungslinie ist in fünf dilatierte Abschnitte unterteilt. Hauptlos: Baumeister, EVU (Logistik und Transporte), Stahlbau, Bohrpfähle, Korrosionsschutz, Fahrbahnübergänge (Polymerbeton), Demontage Lärmschutzwand Gleis V2, Umbau mechanische Schotterhalterung, Remontage Lärmschutzwand Gleis V1 und V2, Um- und Rückbau mechanische Schotterhalterungen (Baumeister Vorlos; die mechanische Schotterhalterung im Gleisbereich liegt bei Baustart auf Viadukt und Vorland vor). Demontage Lärmschutzwand Gleis V1 ist nicht Gegenstand dieser Submission)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. März 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der Anbieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und fehlende Unterlagen umgehend bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sollten diesbezüglich keine Vorbehalte gemacht werden, gelten die Unterlagen als vollständig übergeben. |
23. März 2020 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
27. April 2020 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (alexander.klaus@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
4. Mai 2020 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (alexander.klaus@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
16. November 2020 | Geplanter Projektstart | |
29. April 2022 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann jedoch nur als ARGE-Mitglied oder als Subunternehmer teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftrags-summe pro Jahr zum Umsatz der mass-gebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
Zu EK1:
N1: 1 vergleichbare Projektreferenz «Bauen im Gefahrenbereich SBB» in den letzten 10 Jahren, Bausumme > 2 Mio. CHF
N2: 1 vergleichbare Projektreferenz «Brückeninstandsetzung», in den letzten 10 Jahren, Bausumme > 2 Mio. CHF. Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Zu EK2:
N3: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Zu EK3:
N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen)
Zusätzliche Informationen
Bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung
Es findet eine Begehung statt. Die Teilnahme ist obligatorisch.
Datum/Zeit:16. März 2020 14:00
Treffpunkt:Widerlager Süd (neben Unterwerk)
Auskunft: GPL Alexander Klaus; alexander.klaus@sbb.ch, 079 150 21 15
Programm:Begehung Viadukt / Vorland neben SBB Gleisen (Queren Gleis ist streng untersagt) / Installationsplätze / Bereiche unter Viadukt
Teilnehmende:1 (max. 2) Teilnehmer pro Anbieter
Schutzausrüstung: Gemäss I-10007
Sprache:Deutsch
Anmeldung: Bis 13.03.2020, 17.00 Uhr mit nachstehenden Informationen an alexander.klaus@sbb.ch:
Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, Telefon) für die Reservation von (Fahrzeug(en), Raum/Räumen usw.)
Anreiseplan:Ja
Parkplätze:Nein
Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Artikel 16).
Grundsätzlich werden keine Fragen beantwortet, ausgenommen Verständnisfragen. Fragen von Relevanz werden aufgenommen und im Rahmen der Fragerunde allen Teilnehmern beantwortet.
2. Sprache
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der in Ziffer 4.1 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
3. Vorbehalt Art. 13 VöB
Die SBB AG behält sich vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, freihändig zu vergeben (Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB).
simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Bahnhofstrasse 12
CH-4600 Olten
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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