Ausschreibung 1119915: ID 577_Jahresvertrag 2020/2022, Lose 1 + 2

Publiziert am: 26. Februar 2020

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss

Kleinere Werkleitungsarbeiten, Jahresvertrag 2020/2022


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45230000: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Tags (Bau):
  • 411: Baumeisterarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Kirchenfeld, Breitenrain, Köniz, Wabern, Ostermundigen, Ittigen, Bolligen

  • Lot 2:

    Innenstadt, Mattenhof, Sulgenbach, Länggasse, Holligen, Bümpliz, Zollikofen, Bremgarten


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Februar 2020 Publikationsdatum
26. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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13. März 2020 Frist für Fragen

Fragen zu den Submissionsunterlagen und dem Vertragsentwurf werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Fragen sind innerhalb der unter Ziffer 1.3 angegebenen Frist auf www.simap.ch einzureichen.
Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt auf www.simap.ch am 20. März 2020.

Auskünfte zum Verfahren erteilt: Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Frau Deborah Pustoslemšek, Postfach, 3001 Bern, Tel.: +41 31 321 32 31 / E-Mail: ewb-beschaffungen@ewb.ch.

9. April 2020 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist) "Bitte nicht öffnen" und dem Absender.
a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder
Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

16. April 2020 Offertöffnung

Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist) "Bitte nicht öffnen" und dem Absender.
a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder
Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

1. Juli 2020 Geplanter Projektstart
30. Juni 2022 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Kirchenfeld, Breitenrain, Köniz, Wabern, Ostermundigen, Ittigen, Bolligen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.07.2020 bis 30.06.2022
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Optionale Verlängerung des Vertrags um max. 2 Mal 1 Jahr.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % Beschaffungspreis netto, gemäss Angebot
20 % Referenzen
10 % Projekt-/Auftragsorganisation
10 % Technische Ausrüstung
10 % Vorgesehene Qualitätssicherungsmassnahmen



2: Innenstadt, Mattenhof, Sulgenbach, Länggasse, Holligen, Bümpliz, Zollikofen, Bremgarten
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.07.2020 bis 30.06.2022
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Optionale Verlängerung des Vertrags um max. 2 Mal 1 Jahr.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % Beschaffungspreis netto, gemäss Angebot
20 % Referenzen
10 % Projekt-/Auftragsorganisation
10 % Technische Ausrüstung
10 % Vorgesehene Qualitätssicherungsmassnahmen



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

- Genügend Kapazität: Nachweis der genügenden personellen und technischen Leistungsfähigkeit.
- Auftragsspezifische Erfahrung: Nachweis der Erfahrung und der fachlichen Kompetenz in der Ausführung von Bauarbeiten für Werkleitungen.
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Emissionen und Entsorgung.
- Einhaltung der Termine

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
- Der über die letzten 3 Jahre gemittelte Jahresumsatz des Anbieters muss mindestens das 3-fache der jährlichen Bausumme der ausgeschriebenen Leistungen betragen.
- Ausführungserfahrung im städtischen Gebiet. 2 Referenzprojekte nicht älter als 5 Jahre Bausumme > 200`000.-
- Schriftliche Zusage bezüglich Einhaltung der Terminvorgaben

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen:
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV)
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl.
- Orts- und Branchenüblichkeit sowie
- Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR-Beiträge

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind, müssen diese nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Die Selbstdeklaration ist immer einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebotes.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Energie Wasser Bern vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- und Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Energie Wasser Bern


Kontakt

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 32 31
E-Mail-Adresse:  
ewb-beschaffungen@ewb.ch

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