Ausschreibung 1119787: (b20003) 620.000
Publiziert am: 17. Februar 2020
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Der Neubau der Hochschule Lärchenplatz wird als einfaches und klares Volumen parallel zum Sportplatz Lärchenplatz gesetzt. Das Gebäude wird grösstenteils in Massivbauweise erstellt. Die zweigeschossigen Räume an den Stirnseiten werden in Holzbauweise über steife Dachscheiben an den Massivbau gehängt. Die Erstellungskosten betragen ca. CHF 42.2 Mio.
Das Gebäude ist rund 90m lang, 30m breit und umfasst drei oberirdische und ein unterirdisches Geschoss.
Die Geschossfläche beträgt insgesamt ca. 8’000m2. Das Erdgeschoss wird als verglastes Sockelgeschoss ausgebildet, die beiden darüber auskragenden Obergeschosse werden mit einer Holzfassade verkleidet. Der Bau wird mit zwei Höfen perforiert. Einer der Höfe wird begrünt, der zweite Hof verbindet die beiden Zugangsniveaus mit einer grosszügigen Aussentreppe.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
17. Februar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
9. März 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
30. März 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebots-einreichung sicherzustellen. |
3. April 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. - Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebots-einreichung sicherzustellen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 % | ZK 1 Angebotspreis (exkl. MWST) |
30 % | ZK 2 Qualifikation Unternehmung |
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen. Sofern ein Gesellschafter die Gesamtverantwortung (Federführung) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion / Verantwortung) auf.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK1 Technische Leistungsfähigkeit:
Eine Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren, in den letzten ca. 5 Jahren realisiertes und fertiggestelltes Projekt (insbesondere bezüglich der Kosten von ca. CHF 2'500'000.-).
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Die Referenz der Unternehmung wird auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK2 verwendet.
EK2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als drei Monate)
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag».
Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Es findet keine Begehung statt.
3. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
4. Folgeaufträge:
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Bst. h VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Bauaufträge, die sich auf den hier definierten Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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