Ausschreibung 1119731: I-AEP-LEM-LTR-SPJ /Blaise Destraz/ Vernier-Meyrin CARGO–Travaux GC

Publiziert am: 24. Februar 2020

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West

Programme Léman 2030 : Extension de capacité du nœud de Genève - Ligne n° 151, Vernier – La Plaine - Frontière
AS25 : Vernier-Meyrin CARGO – GC Meyrin

Folgende Arbeiten sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
- die Erstellung von Gleisanlagen für die 4 neuen Abstellgleise
- Aufbringung einer AC-Rail-16-Schicht (Dicke 7 cm), einer Ausgleichsschicht mit Asphaltgranulat und einer Fundationsschicht aus Kiessand für die Weichenbereiche
- Bau einer neuen Gleisentwässerung und eines Kanalisationsnetzes für Plätze und Zugänge
- Schaffung eines Dienstperrons in einem der Gleiszwischenräume
- Errichtung einer Stützmauer aus Stahlbeton
- Errichtung von 2 Pfahlwänden
- Einrichtung einer Freifläche
- Bau eines Zugangswegs entlang des Gleises 69
- Erstellung von Fundamenten für Fahrleitungsmasten aus Ortsbeton
- Aussenanlagen, Umzäunung und Sicherung des Standorts


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Februar 2020 Publikationsdatum
24. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Keine Angaben

20. März 2020 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens am 20. März 2020 über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen wird allen Anbietern (anonymisierten) im Forum auf Simap ab dem 27. März 2020 zur Verfügung gestellt

Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

27. April 2020 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (esmeralda.lanszki@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen.

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit den beiden gelben, der Ausschreibung beigelegten, Etiketten, mit folgendem Betreff zu versenden:

«NE PAS OUVRIR – VMC-GC – Offre technique»
«NE PAS OUVRIR – VMC-GC – Offre commerciale»

Kein Versand per Einschreiben.

Ein Bestätigungs-E-Mail ist an die Adresse esmeralda.lanszki@sbb.ch zu senden.

30. April 2020 Offertöffnung

Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (esmeralda.lanszki@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen.

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit den beiden gelben, der Ausschreibung beigelegten, Etiketten, mit folgendem Betreff zu versenden:

«NE PAS OUVRIR – VMC-GC – Offre technique»
«NE PAS OUVRIR – VMC-GC – Offre commerciale»

Kein Versand per Einschreiben.

Ein Bestätigungs-E-Mail ist an die Adresse esmeralda.lanszki@sbb.ch zu senden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1: Preis
20% ZK2: Ausreichende Qualifikation und Einsatzplan für jede vorgesehene Schlüsselperson
10% ZK3: Baustellenlogistik und Bauablauf
5% ZK4: Identifizierung der wesentlichen projektspezifischen Risiken
5% ZK4: Nachhaltige Entwicklung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden eine einfache Gesellschaft und müssen deren Leitung einem Unternehmen übertragen. Sie sind gesamtschuldnerisch haftbar. Nach Abgabe der Angebote und bis zum Zuschlag darf die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft nicht verändert werden.

Jeder Anbieter kann ein Angebot allein oder zusammen mit anderen Unternehmen innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft einreichen; die Bewerbung eines Unternehmens als Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Ein Unternehmen kann nur als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Subunternehmer teilnehmen.

Eignungskriterien:

Eignungskriterien (EK):

EK1: Erfahrung des Anbieters

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%)

EK3: Ausreichende finanzielle Sicherheiten

EK4: Ausreichendes Qualitäts- und Umweltmanagement

Geforderte Nachweise:

Nachweise für die Eignungskriterien:

Gemäss Kriterium EK1:
Nachweise:

N1: 1 Referenz für ein Projekt aus den letzten 10 Jahren mit einer mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Komplexität und Aufgabenstellung für jede der folgenden Sparten:

- Tragkonstruktionen (Stahlbetonmauern, Pfähle)
- Gleisinfrastruktur, einschliesslich Entwässerung
- Fahrleitungsfundamente
- Kabelarbeiten und Kabelschutzkanäle

Jede einzelne Referenz kann als Nachweis für mehrere Sparten dienen; maximal können 4 Projektnachweise vorgelegt werden, um alle 4 oben aufgeführten Sparten zu belegen. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen sein.

Für den Fall, dass ein Referenzprojekt von einem Subunternehmer ausgeführt wurde, muss der Anbieter seinem Angebot eine Bestätigung des Subunternehmers zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrags beifügen.

Sollte der Anbieter mehr als 1 Referenz pro Sparte einreichen, behält sich der Bauherr das Recht vor, die seiner Einschätzung nach relevanteste auszuwählen.

Gemäss Kriterium EK2:
Nachweise:

N2: Deklaration des Umsatzes der letzten 3 Jahre in der (den) angebotenen Sparte(n). Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Umsätze sämtlicher Mitglieder anzugeben.

Gemäss Kriterium EK3:
Nachweise:

N3: Der Anbieter benennt den vorgesehenen Garanten zur Erbringung der abstrakten Gewährleistungsgarantie, und bestätigt, dass er in der Lage ist, diese innerhalb eines Monats nach der Schlussabrechnung zu erbringen.

Gemäss Kriterium EK4:
Nachweise:

N4: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 und 14001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem beziehungsweise Umweltmanagementsystem, Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Die Anbieter werden aufgefordert, mit Einreichung des Anfangsangebots ihr bestes kommerzielles Angebot vorzulegen. Während der Bewertungsphase werden keine finanziellen Verhandlungen geführt. Es werden lediglich technische und vertragliche Abklärungen gemäss dem in den Ausschreibungsunterlagen definierten Bewertungsschema vorgenommen.

Die Angebotspreise können vom Anbieter auf Anfrage des öffentlichen Auftraggebers ausschließlich aufgrund einer Berichtigung angepasst werden, entweder weil erst dadurch der Auftrag oder die Angebote geklärt oder die Angebote nach Massgabe der Zuschlagskriterien objektiv vergleichbar gemacht werden können; oder weil Leistungsänderungen objektiv und sachlich geboten sind, wobei der Leistungsgegenstand, die Kriterien und Spezifikationen nicht in einer Weise angepasst werden dürfen, dass sich die charakteristische Leistung oder der potenzielle Anbieterkreis verändert.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Begehung:

Die Projektleitung der SBB AG plant folgende Begehung:

Datum / Zeit: 10. März 2020 um 9.00 Uhr

Treffpunkt: Gemeinde Meyrin, Route du Nant d’Avril, Parzelle 13985, N: 1 119 890; E: 2 495 026
In der Nähe von genevamodelcars raceway, Route du Nant-d’Avril, 1214 Meyrin

Unterordnung:

Die Vergabe des Auftrags ist von der Erteilung aller für die Ausführung der Dienstleistungen und Arbeiten erforderlichen Genehmigungen sowie von der Genehmigung des Kredits durch das zuständige Organ der SBB AG abhängig. Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, hat der Anbieter keinen Entschädigungsanspruch.

In Abweichung zu Art. 84 SIA 118 behält sich der zuständige Bauherr das Recht vor, bestimmte Arbeiten, Teile von Arbeiten oder Lieferungen bei Dritten seiner Wahl in Auftrag zu geben, auch nachdem die Arbeiten an den Hauptunternehmer vergeben wurden. Dieser Beauftragung Dritter begründet keinen Entschädigungsanspruch für das Unternehmen.

Projektsprache:

Die Projektsprache ist Französisch. Die Ansprechpartner der SBB, insbesondere die Schlüsselpersonen und Sicherheitschefs müssen fliessend Französisch sprechen. Für alle Unterlagen (Berichte, Pläne, Angebote usw.) sowie die gesamte Korrespondenz ist Französisch vorgeschrieben. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 gemäss GER entsprechen.

Verfahrenssprache:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Französisch und Deutsch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Französisch (Amtssprache am Standort
der Bauten).

Die SBB erlaubt es den Anbietern jedoch, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei offiziellen Landessprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die französisch Version als verbindlich.

Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und Klärungsrunden) ist Französisch.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Avenue de la Gare 41
1003 Lausanne
Telefon: +41 79 876 30 19
E-Mail-Adresse:  
blaise.destraz@sbb.ch