Ausschreibung 1119579: Verlängerung Trolleybuslinie, Warmbächliweg

Publiziert am: 26. Februar 2020

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt

Das ehemalige KVA-Areal beim Warmbächliweg wird überbaut. Um das neue Areal besser mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen, soll die Trolleybuslinie bis zum Warmbächliweg verlängert werden, weshalb eine neue Endhaltestelle zu erstellen ist. Für die Endhaltestelle ist eine Böschung abzutragen und eine Stützmauer L= 80 m, H= 1.10 bis 1.60 m zu erstellen. Der Kreisel Friedbühlstrasse / Freiburgstrasse wird in eine Kreuzung umgebaut. Beim Anna-Seiler-Haus entsteht eine neue, behindertengerechte Haltestelle mit Wartehalle.
Im Bereich der Freiburgstrasse beim Park Federweg ist der Stadtbach neu zu erstellen. Ebenfalls sind diverse Werkleitungsarbeiten für ewb (Erneuerung Kabelrohrblock, Sanierung Hausanschlüsse Elektro, Gas und Wasser, Verlegen Kabelschutzrohre für die öB) umzusetzen.
Im Bereich des Knotens Friedbühlstrasse sind für die Kanalisation zwei Spezialbauwerke zu erstellen und Kanalisationsrohre NW 800 L= 30 m in einer Tiefe von ca. 5.50 m zu verlegen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Februar 2020 Publikationsdatum
26. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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7. April 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. März 2020 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 26.03.2020 via www.simap.ch

7. April 2020 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Verlängerung Trolleybuslinie Warmbächliweg, Baumeister" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

14. April 2020 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Verlängerung Trolleybuslinie Warmbächliweg, Baumeister" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

31. August 2020 Geplanter Projektstart
30. Juni 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Angebotspreis:
20% Technischer Bericht (Beilage 6): - Konzept der Baustelleninstallation und Logistik 10% / - Sanierung Stadtbachkanal 5% / - Etappierungskonzept inkl. Belagsarbeiten 5%:
10% Risikoanalyse / Massnahmen (Beilage 6): Die nachfolgend aufgeführten Stichworte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) sind mögliche Überlegungen, zu denen in der Analyse Aussagen gemacht werden könnten. Arbeitssicherheit, Bauweise, Bauabläufe, Termine, Termintreue, Witterung, Notfall, Massnahmen, etc.:
10% Detailliertes Bauprogramm mit Angaben über Geräte und Personal (eigene Vorlage):

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

Die Eignungskriterien beziehen sich auf die Leistungsfähigkeit der Firma, die Referenzen sowie die Sprachkenntnisse:

E.1 Leistungsfähigkeit Firma (-> Beilage 1)
Die Firma muss nachweisen können, dass die notwendigen Kapazitäten zur kontinuierlichen Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung stehen. Minimaler Personalbestand 50 Personen (Vollzeitäquivalent).
Nachweis Verfügbarkeit Schlüsselpersonen.

E.2 Referenzen Firma (-> Beilage 1)
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma) hat in der Beilage 1(Firmenportrait) in mind. 2 Referenzprojekten (> 1 Mio Franken) die nicht älter als 8 Jahre sind folgende Fachkenntnisse in je mindestens einem Projekt nachzuweisen:
- Werkleitungsbau im innerstädtischen Bereich
- Strassenbau im innerstädtischen Bereich unter Verkehr (Betrieb)
- Erstellung Kanalisationsleitungen in Tiefen von mindestens 4 m und unter Verkehr

E.3 Polier (-> Beilage 1)
Der Polier muss ein anerkanntes Fachdiplom als Polier aufweisen und 100% auf der Baustelle anwesend sein.

Die Eignungskriterien sind „Musskriterien“. Sie werden mit erfüllt / nicht erfüllt beurteilt. Angebote welche nicht alle Eignungskriterien erfüllen, werden von der weiteren Beurteilung ausgeschlossen. Über den Ausschluss entscheidet das Entscheidungsgremium.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind mind. 2 Referenzen Referenzen in den letzten 8Jahre
mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1119579 Verlängerung Trolleybuslinie, Warmbächliweg