Ausschreibung 1118923: N00.F2 Unterhaltsmarkierungen Kt. Bern 2020-2024

Publiziert am: 12. Februar 2020

Tiefbauamt des Kantons Bern Gebietseinheit I / Nationalstrassen Betrieb

Für das Filialgebiet des ASTRA Thun ist vorgesehen die Strassenmarkierungen der Nationalstrassen N01 / N05 / N06 / N08 / N12 im Kanton Bern inklusive der Nationalstrassenanschlüsse und Rastplätze in den Jahren 2020 - 2024 zu erneuern.

Die Arbeiten sind im Zeitraum Anfang Mai - Ende Oktober unter Betrieb der Nationalstrasse auszuführen. Aufgrund des Verkehrsaufkommens bzw. der Platzverhältnisse werden die Markierungsarbeiten ausschliesslich in der Nacht ausgeführt.

Der Zeitpunkt der Ausführung der Unterhaltsmarkierungen ist mit der Gebietseinheit I, Bern und Spiez rechtzeitig durch die Unternehmung abzusprechen.

Für die Arbeitssicherheit sind die Vorgaben des Hanbuches zu Branchenlösung "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Strassenunterhaltsdiensten" einzuhalten und umzusetzen (www.assud.ch).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233221: Straßenmarkierungsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Februar 2020 Publikationsdatum
12. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Keine

20. März 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. März 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 10.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.03.2020 werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet.
Auf telefonische oder E-Mail Anfragen wird keine Auskunft gegeben.

23. März 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. Ziff. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsulatischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

30. März 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. Ziff. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsulatischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1 Preis (bereinigte Angebotssumme)
30% ZK2 Termine (siehe auch nachfolgend Subkriterien)
10% ZK3 Qualität und Präsentation der Offerte (siehe auch nachfolgend Subkriterien)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonst nicht auf das Angebot eingangen werden kann:

zu EK1: Referenzen über die Ausführung von 1 der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem Projekt in den letzten 5 Jahren CHF 100'000.-. Kopie Zertifierung nach ISO 9001.

zu EK2: Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue Gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Tiefbauamt des Kantons Bern Gebietseinheit I / Nationalstrassen Betrieb
Industriestrasse 9
3700 Spiez
E-Mail-Adresse:  
be.ns.betrieb@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1118923 N00.F2 Unterhaltsmarkierungen Kt. Bern 2020-2024