Ausschreibung 1118923: N00.F2 Unterhaltsmarkierungen Kt. Bern 2020-2024
Publiziert am: 12. Februar 2020
Tiefbauamt des Kantons Bern Gebietseinheit I / Nationalstrassen Betrieb
Für das Filialgebiet des ASTRA Thun ist vorgesehen die Strassenmarkierungen der Nationalstrassen N01 / N05 / N06 / N08 / N12 im Kanton Bern inklusive der Nationalstrassenanschlüsse und Rastplätze in den Jahren 2020 - 2024 zu erneuern. Die Arbeiten sind im Zeitraum Anfang Mai - Ende Oktober unter Betrieb der Nationalstrasse auszuführen. Aufgrund des Verkehrsaufkommens bzw. der Platzverhältnisse werden die Markierungsarbeiten ausschliesslich in der Nacht ausgeführt. Der Zeitpunkt der Ausführung der Unterhaltsmarkierungen ist mit der Gebietseinheit I, Bern und Spiez rechtzeitig durch die Unternehmung abzusprechen. Für die Arbeitssicherheit sind die Vorgaben des Hanbuches zu Branchenlösung "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Strassenunterhaltsdiensten" einzuhalten und umzusetzen (www.assud.ch).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
12. Februar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Keine |
20. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
3. März 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 10.03.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.03.2020 werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. |
23. März 2020 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. |
30. März 2020 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten. |
1. Mai 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK1 Preis (bereinigte Angebotssumme) |
30% | ZK2 Termine (siehe auch nachfolgend Subkriterien) |
10% | ZK3 Qualität und Präsentation der Offerte (siehe auch nachfolgend Subkriterien) |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonst nicht auf das Angebot eingangen werden kann:
zu EK1: Referenzen über die Ausführung von 1 der vorgesehenen Aufgabe vergleichbarem Projekt in den letzten 5 Jahren CHF 100'000.-. Kopie Zertifierung nach ISO 9001.
zu EK2: Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung: findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue Gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Industriestrasse 9
3700 Spiez
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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