Ausschreibung 1118509: (b20011) Gärtneranlagen Stadion End der Welt Magglingen

Publiziert am: 11. Februar 2020

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

Im Zuge der Sanierung des Stadions End der Welt in Magglingen wird auch der Aussenbereich um die Laufbahnen saniert. Die Kunststoffbelagsflächen der Laufbahnen 1-6 und der Segmente Ost und West so wie die Randabschlüsse werden vollständig erneuert. Dabei werden die Fundationsschichten der Bahnen 2-5 verstärkt. Vor der Sporthalle wird die Böschung mit Blumenwiese und Einzelgehölzen begrünt. Am Böschungsfuss entsteht eine Sickermulde. Die bestehende Stabhochsprunganlage wird an einen neuen Standort versetzt. Die Laufbahn wird um eine weitere 7. Laufbahn ergänzt inklusive Anpassung der Standorte der Messtellen entlang der Laufbahn. Ein Wassergraben (Steeple) wird neu an der Innenseite der Laufbahn 1 erstellt. Vor dem Kraftraum bilden Sitzstufenelementen und ein neuer Kunststoffbelag Platz für neue Aussengeräte. Die Bereiche Ost und West werden mit neuen asphaltierten Wegen verbunden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45112710: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Tags (Bau):
  • 424: Spiel- und Sportplätze
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • L: Gartenbau
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • L-L: Gartenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Februar 2020 Publikationsdatum
11. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

26. Februar 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

23. März 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

27. März 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % ZK 1 Angebotspreis (exkl. MWST)
30 % ZK 2 Qualifikation Unternehmung
10 % ZK 3.1 Plausibilität und Qualität des Bauprogrammes
10 % ZK 3.2 Termingewährung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
EK 1.1: Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren, in den letzten ca. 5 Jahren realisierten Projekte (insbesondere bezüglich Kunststoff-Sportplatzbeläge).
Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden.
Die Referenz der Unternehmung wird auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK 2 verwendet.
EK 1.2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
Der Nachweis ist auf dem Formular 1 zu erbringen.
EK 1.3: Nachweis der Wettkampftauglichkeit des angebotenen Kunststoffbelages nach IAAF-Anforderungen (zertifiziert).
Als Nachweisdokument ist das Zertifikat des angebotenen Kunststoffbelages einzureichen.
EK 1.4: Nachweis, dass der angebotene Kunststoffbelag die geforderten qualitativen Eigenschaften (technische Spezifikationen) des ausgeschriebenen Produktes erfüllt.
Als Nachweisdokument ist das technische Datenblatt des angebotenenen Kunststoffbelages einzureichen.

EK 2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn im offenen und selektiven Verfahren nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (Original oder Kopie, nicht älter als drei Monate)
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde "Werkvertrag".

Nachverhandlungen:

Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Begehungen: Es findet keine Begehung statt.

3. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.

4. Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Bst. h VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Bauaufträge, die sich auf den hier definierten Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1118509 (b20011) Gärtneranlagen Stadion End der Welt Magglingen