Ausschreibung 1117423: 222/223/224.1 Spengler- und Blitzschutzarbeiten, Flachdacharbeiten
Publiziert am: 4. Februar 2020
Einwohnergemeinde Zofingen Hochbau und Liegenschaften
Ein Auftrag über alle 3 BKP's:
222 Spenglerarbeiten
223 Blitzschutzanlagen
224.1 plastische und elastische Dichtungsbeläge Flachdächer
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
4. Februar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die SIA Schnittstelle 451 ist bei info@formerarchitekten.ch zu beziehen. |
16. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
18. Februar 2020 | Frist für Fragen | None |
16. März 2020 | Abgabetermin 16:00 | Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und mit dem Vermerk: NICHT ÖFFNEN, Bezirksschulhaus Rebbergstrasse 4, Zofingen BKP 222/223/224.1 an die Adresse gemäss Kapitel 1.1 eingereicht werden. |
17. März 2020 | Offertöffnung | Die Angebote müssen schriftlich, verschlossen und mit dem Vermerk: NICHT ÖFFNEN, Bezirksschulhaus Rebbergstrasse 4, Zofingen BKP 222/223/224.1 an die Adresse gemäss Kapitel 1.1 eingereicht werden. |
1. April 2020 | Geplanter Projektstart | |
16. Oktober 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Im Angebot muss diese explizit erwähnt werden.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Vordere Hauptgasse 74
4800 Zofingen
Telefon: 0627457256
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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