Ausschreibung 1117397: Gesamtleiter Sanierung Nydeggbrücke

Publiziert am: 5. Februar 2020

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt

Ergänzende Zustandserhebungen am Objekt
SIA - Projektphasen 31 bis 53


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45220000: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Tags (Bau):
  • 292: Bauingenieur
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Februar 2020 Publikationsdatum
5. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. März 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. Februar 2020 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 20.02.2020 auf www.simap.ch.

24. März 2020 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Nydeggbrücke" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

30. März 2020 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Nydeggbrücke" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Angebotspreis:
30% Auftragsanalyse mit Darstellung der Zusammenhänge zwischen Baulichen Massnahmen, Bauablauf, Verkehrsführung,Terminen, Kosten, Sicherheit und Schnittstellen unter den einzelnen Gewerken. Innovative Lösungsansätze und ein klar strukturiertes Organigramm des Planungsteams werden ebenfalls bewertet:
10% Plausibilität Honorarangebot: Bewertet wird die Stundenverteilung für die einzelnen Honorarkategorien in der Honorarofferte und Einsatz der Schlüsselpersonen. Plausibilität Bauleitungsaufwand. Plausibilität Mehr-/Minderaufwand bei veränderten Baukosten:
20% Präsentation: Überzeugende Darstellung und Fragenbeantwortung zur Auftragsanalyse und den Referenzen:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

- Firmenreferenzen:
Ein Tragwerk mit massgeblichem Anteil von Natursteinarbeiten mit einer Bausumme > 0.50 Mio; Erfolgreiche Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre.

Zwei Tief- / Strassenbauprojekte mit einer Bausumme >3.0 Mio.;
Erfolgreiche Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre.

Referenz eines Landschaftsarchitekten von einem Gestaltungsprojekt in einem innerstädtischen UNESCO Perimeter: Bausumme > 50 000.00
Erfolgreiche Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre.
Der Landschaftsarchitekt ist als Subunternehmer verbindlich aufzuführen. Landschaftsarchitekten dürfen in mehreren Bewerberteams mitmachen.

- Referenzen Schlüsselpersonen:
Projektleiter/-in für ein Tragwerk mit massgeblichem Anteil von Natursteinarbeiten und einer Bausumme > 0.50 Mio.
Universitäts- oder FH-Diplom und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.

Projektleiter/-in für ein Tief-/ Strassenbauprojekt mit einer Bausumme >3.0 Mio. Universitäts-, FH- oder HF-Diplom und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1117397 Gesamtleiter Sanierung Nydeggbrücke