Zuschlag 1117063: 201822_07
Publiziert am: 1. Februar 2020
Alterswohnzentrum Ruswil
Mit Entscheid vom 22. Oktober 2019 wurde das fragliche Vorhaben an die Firma Storama AG, Pfandersmatt, 3664 Burgistein, zum Preis von Fr. 239'653.50 vergeben. Gegen diesen Entscheid erhob die Firma Schenker Storen AG Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern. Mit Urteil vom 11. Dezember 2019 hob das Gericht den Entscheid auf und wies die Vergabstelle an, die Sache im Sinne der Erwägungen zu prüfen und einen neuen Entscheid zu fällen. Die Vergabestelle hat entsprechend den Anweisungen des Gerichts die Referenzauskünfte eingeholt. Unter Einbezug dieser Auskünfte hat sie die Zuschlagskritierien Qualität und Termine neu beurteilt.
Im Gesamtergebnis (unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien) erzielt das Angebot der Schenker Storen AG eine höhere Gesamtpunktezahl als das Angebot der Firma Storama AG.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | Preis |
30% | Qualität |
25% | Termine |
5% | Lernende |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.01.2020
5
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Luzerner Kantonsgericht, Obergrundstr. 46, 6002 Luzern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Gerliswilstr. 43
6020 Emmenbrücke
Telefon: 041 260 82 82
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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