Ausschreibung 1116485: 1293 Fuss- und Radweg Via Prau la Selva - Staderas
Publiziert am: 27. Januar 2020
Gemeinde Flims / Gemeinde Laax
Der Fussgänger- und Fahrradverkehr zwischen Flims Waldhaus und Laax-Murschetg erfolgt heute über die bestehende Hauptstrasse H19 sowie über die Promenade des Gemeindestrassennetzes von Flims. Insbesondere in Richtung Flims benutzen Fahrradfahrer aus Sicherheitsgründen das bestehende Trottoir. Aufgrund der fehlenden Breite (ca. 2.00m) der heutigen Anlage führt dies zu Konflikten zwischen Fussgängern und Fahrradfahrern. Aus diesem Grund beabsichtigen die Gemeinden Flims und Laax, die bestehende Anlage auf normgerechte Werte zu verbreitern, so dass beide Verkehrsteilnehmer künftig die Anlage benutzen können. Die erforderliche Verbreiterung wird mittels Schüttungen und Steilböschungen erreicht. Die Verkehrssicherheit im Bereich Anchluss Prau la Selva wird ebenfalls erhöht. Die Bushatestelle in diesem Bereich werden an die Anforderungen gem. BehiG. angepasst.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Februar 2020 | Frist für Fragen | None |
28. Februar 2020 | Abgabetermin 23:59 | Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk (Ziff. 2.2 Projekttitel der Beschaffung) auf dem Eingabekuvert sind ungültig. |
4. März 2020 | Offertöffnung | Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk (Ziff. 2.2 Projekttitel der Beschaffung) auf dem Eingabekuvert sind ungültig. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Sind unzulässig (Art. 19 SubG)
Gemäss SubG
Es findet keine öffentliche und obligatorische Begehung statt. Der Unternehmer bescheinigt mit der Unterschrift, dass er sich
ein umfassendes Bild der Umgebung geschaffen und sich über die örtlichen Gegebenheiten orientiert hat. Diese
Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zu einem späteren Zeitpunkt können keine Nachforderungen mehr
gestellt werden.
- Auskunftsstelle:
(allgemeine Auskünfte zu simap unter www.simap.ch in der Rubrik "Support")
www.simap.ch (mit Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen)
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten.
Via dil Casti 2
7017 Flims
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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