Abbruch 1116087: N07/76 Stützpunk Müllheim, Ersatz Siegershausen, Heizungsanlage
Publiziert am: 23. Januar 2020
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Die Beheizung des Haupt- und Nebengebäudes erfolgt über eine zentrale Holzschnitzelheizung mit einer Nennwärmeleistung von ca. 140 kW. Die Wärmeerzeugungsanlage besteht aus einem Holschnitzellager, einer Förderanlage, dem Heizkessel inkl. Abgasanlage, der Ascheaustragung sowie dem Heizungsspeicher (6.5 m3 Inhalt). Weitere Informationen unter Ziff. 4.5
Als Brennstoff kommen Hackschnitzel zum Einsatz. Grosse Stückigkeit sowie ein hoher Rindenanteil führen zu erhöhten Anforderungen an die Schnitzelförderanlagen.
Eine separate Heizgruppe ab dem Hauptverteiler im Untergeschoss beliefert das Nebengebäude über eine erdverlegte Fernleitung mit der benötigten Wärme.
Für das Büro ist eine Frischwasserstation vorgesehen. Um den Warmwasserbedarf der Waschanlage zu decken, wird ein konventioneller Wassererwärmer mit 2'000 Liter Inhalt eingesetzt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Das Verfahren wird abgebrochen und wiederholt (freihändige Vergabe mit Ausnahmeklausel), weil kein Angebot die Kriterien und technischen Anforderungen erfüllt, die in der Ausschreibung und in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind (Art. 30 Abs. 2 lit. a und Art. 13 Abs. 1 lit. a VöB).
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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