Ausschreibung 1114645: Fahrleitung TU Junzlen

Publiziert am: 11. Januar 2020

Infrastruktur

Erneuerung und Erweiterung Fahrleitung Meiringen - Brienzwiler gemäss ausgeschriebenem Projektperimeter. Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen die Lieferung und die Montage Fahrleitungs- und Schaltanlagen inklusive Anpassungen im Anschlussbereich in Nachtintervallen, sowie die Inbetriebnahme und Demontage bestehender Fahrleitungsanlage in Totalsperrungen, sowie die Ausführung und Inbetriebnahmen von Provisorien.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Lieferung und Montage der Fahrleitungsanlage
- Montage von Fahrleitungsmasten und -jochen,
- Abfangung von Tragseilen und Fahrdrähten
- Abbruch bestehender Fahrleitungen im Projektperimeter
- Erstellen von provisorischen Abfangungen für das Kettenwerk
- Montage der Fahrleitungsanlage (Kettenwerk mit Tragseil, Seilhänger, Fahrdraht, Erdseil, Speiseleitung sowie aller Tragwerke)
- Erstellen aller erforderlichen Provisorien


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Januar 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. Januar 2020 Frist für Fragen

Bemerkungen: Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis spätestens 21.01.2020 auf der Website www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden.
Unter dem Stichwort „Benutzerhinweise finden Sie eine Online-Anleitung, wie Sie im Forum Fragen stellen können.
Die Fragen und Antworten werden im SIMAP allen Anbietenden (ohne Nennung des Fragestellers) bis spätestens am 31.01.2020 zur Verfügung gestellt.

21. Februar 2020 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andreas.huber@zentralbahn.ch) der zb Zentralbahn AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / SUBMISSION FAHRLEITUNG TU JUNZ“

25. Februar 2020 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (andreas.huber@zentralbahn.ch) der zb Zentralbahn AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / SUBMISSION FAHRLEITUNG TU JUNZ“

1. April 2020 Geplanter Projektstart
30. Juni 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Infrastruktur
Bahnhofstrasse 23
6362 Stansstad
Telefon: 058 668 80 00
E-Mail-Adresse:  
andreas.huber@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1114645 Fahrleitung TU Junzlen