Ausschreibung 1112559: UHR - Bushaltestellen 1. Tranche

Publiziert am: 8. Januar 2020

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung

Die vier Bushaltestellen werden im Rahmen des Projekts UHR (Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum) auf eine nach Behindertengleichstellungsgesetz taugliche Bushaltekante mit niveaugleichem Einstieg umgebaut. Bei allen vier Haltekanten wird zudem eine Busbetonplatte verbaut. Die Baustellenbereiche liegen im innerstädtischen Bereich. Die Anpassung hat unter anderem Werkleitungsarbeiten zur Folgge.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Januar 2020 Publikationsdatum
8. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

28. Januar 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
16. Januar 2020 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 21.01.2020 auf www.simap.ch.

28. Januar 2020 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "UHR - Bushaltestellen 1. Tranche " und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

3. Februar 2020 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "UHR - Bushaltestellen 1. Tranche " und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Preis:
20% Fachliche Kompetenz folgender Schlüsselpersonen: Bauführer Strassen- und Werkleitungsbau (10%), 2 Poliere Strassen- und Werkleitungsbau (je 5%). Folgende Angaben sind pro Schlüsselperson zu liefern: Je 1 vergleichbares und abgeschlossenes Referenzprojekt, die Bauabnahme erfolgte nach dem 01.05.2015, Bausumme mind. Fr. 300'000 inkl. MwSt., gleiche Funktion oder Stellvertretung in den Referenzprojekten wie im vorliegenden Projekt. Erfahrung und Ausbildung der Referenzpersonen:
20% Vorgehensvorschlag und Bauprogramm: Das Vorgehen von der AVOR bis zur Abnahme ist zu beschreiben und die wichtigsten projektspezifischen Punkte aufzuführen; allgemeingültige Punkte sind wegzulassen. Die Bauherrschaft erwartet ebenfalls Aussagen zur Reduktion der Emissionen, zum Personal- und Geräteeinsatz, zur Baustelleneinrichtung, zur Logistik und zu Massnahmen zur Reduktion der Sperrdauer für die Zufahrten zu den Liegenschaften Murtenstrasse 42/46. Im ergänzenden Bauprogramm sind mindestens die einzuhaltenden Meilensteine sowie die Hauptarbeiten (Installation, Abbrüche, Bau Randsteine, Einbau Asphalt, Einbau Betonplatte) aufzuzeigen. Eine Verkürzung der Bauzeit wird positiv bewertet. Die Beschreibung ist auf maximal 2 Seiten DIN A4 zu beschränken. Die Darstellung des Bauprogramms ist offen:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

Der Anbieter muss anhand von Referenzen nachweisen, dass er die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt.

Zwei Referenzprojekte (Bausumme) weisen folgende Anforderung nach:
Bauen im innerstädtischen Raum (inkl. Werkleitungsbau), Bausumme mind. Fr. 600'000 inkl. MWST.

Ein Referenzprojekt (Fachkompetenz) weist folgende Anforderung nach:
Vergleichbares Projekt Strassenbau inklusive Busbetonplatte (auch Betonkreisel möglich) und Einbau eines Haltekantensteins Typ Kasseler Sonderbord oder vergleichbarer Haltekantenstein mit Sonderform.

Weitere Details sind der Beilage - B1 Eignungskriterien - zu entnehmen.

Mit der Offerteingabe bestätigt der Unternehmer, dass die Arbeit mit zwei vollständigen Teams parallel möglich ist (Umsetzung 2x 2 Haltestellen) und pro Team jederzeit ein eidg. dipl. Polier als Ansprechperson vor Ort sein wird.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1112559 UHR - Bushaltestellen 1. Tranche