Ausschreibung 1111827: Bhf. Wohlen: Elektroarbeiten

Publiziert am: 14. Februar 2020

Einwohnergemeinde Wohlen

Das vorliegende Projekt sieht einen Bushof inkl. Perrondach mit Parallelaufstellung für 14 Busse vor. Als Ersatz für die P+R – Anlage auf der Verkehrsebene wird eine neue Tiefgarage unterhalb des Busperrons realisiert.
Der Umfang der ausgeschriebenen Elektro-Arbeiten umfasst sämtliche Installationen sowie die Lieferung und Montage gemäss Leistungsverzeichnis.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Februar 2020 Publikationsdatum
14. Februar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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3. April 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. März 2020 Frist für Fragen

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3. April 2020 Abgabetermin 15:30

Es gelten die in den Unterlagen genannten Fristen und Bedingungen. Das Angebot ist gemäss der in den Unterlagen definierten Fristen jeweils bis 15:30 Uhr am Empfang der Einwohnergemeinde Wohlen abzugeben oder vorgängig per Post. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant.

6. April 2020 Offertöffnung

Es gelten die in den Unterlagen genannten Fristen und Bedingungen. Das Angebot ist gemäss der in den Unterlagen definierten Fristen jeweils bis 15:30 Uhr am Empfang der Einwohnergemeinde Wohlen abzugeben oder vorgängig per Post. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant.

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Wohlen
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:  
stefan.leuenberger@wohlen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1111827 Bhf. Wohlen: Elektroarbeiten