Ausschreibung 1111827: Bhf. Wohlen: Elektroarbeiten
Publiziert am: 14. Februar 2020
Einwohnergemeinde Wohlen
Das vorliegende Projekt sieht einen Bushof inkl. Perrondach mit Parallelaufstellung für 14 Busse vor. Als Ersatz für die P+R – Anlage auf der Verkehrsebene wird eine neue Tiefgarage unterhalb des Busperrons realisiert.
Der Umfang der ausgeschriebenen Elektro-Arbeiten umfasst sämtliche Installationen sowie die Lieferung und Montage gemäss Leistungsverzeichnis.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Februar 2020 | Publikationsdatum | |
14. Februar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. April 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. März 2020 | Frist für Fragen | None |
3. April 2020 | Abgabetermin 15:30 | Es gelten die in den Unterlagen genannten Fristen und Bedingungen. Das Angebot ist gemäss der in den Unterlagen definierten Fristen jeweils bis 15:30 Uhr am Empfang der Einwohnergemeinde Wohlen abzugeben oder vorgängig per Post. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant. |
6. April 2020 | Offertöffnung | Es gelten die in den Unterlagen genannten Fristen und Bedingungen. Das Angebot ist gemäss der in den Unterlagen definierten Fristen jeweils bis 15:30 Uhr am Empfang der Einwohnergemeinde Wohlen abzugeben oder vorgängig per Post. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant. |
1. Mai 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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