Ausschreibung 1111805: Fensterersatz - Amthausgasse 5 / Kochergasse 4+6
Publiziert am: 17. Dezember 2019
Burgergemeinde Bern
Die Burgergemeinde Bern ist Eigentümerin der Liegenschaften Amthausgasse 5, Kochergasse 4 + 6, 3011 Bern. Es handelt sich um drei historisch bedeutsame Liegenschaften, welche bei der Denkmalpflege alle als schützenswert eingestuft sind.
siehe Beilage : Informationen Denkmalpflege
Die beiliegende Submission umfasst die kompletten Ausführungsarbeiten gemäss Beschrieb
BKP 221.0 Fenster in Holz. Die Teilphasen 1 (AVOR, Ausmessen der Fenster, Pläne) und Teilphase 2 (Hauptauftrag Fenster) sind im Angebot separat auszuweisen und werden aus terminlichen Gründen separat freigegeben und vergütet. Die Bewertung des Angebots erfolgt über die Summe des ganzen Angebots.
Sämtliche Fenster werden nach Auflagen der Denkmalpflege ersetzt und/oder saniert.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. Januar 2020 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist an schmiedichen@bluewin.ch zu stellen und werden anonymisiert beantwortet. |
10. Januar 2020 | Abgabetermin 17:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit dem orangen Kleber "Bitte nicht öffnen" versehen einzureichen. Einreichungsbedingungen: |
13. Januar 2020 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit dem orangen Kleber "Bitte nicht öffnen" versehen einzureichen. Einreichungsbedingungen: |
27. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Die Burgergemeinde Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0.1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
Termine gemäss Kapitel 1.5:
Vorbehalt:
Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung. Die Teilleistung 1 (gem. LV) wird separat vergütet. Beurteilt wird die Gesamteingabesumme.
Entschädigung: Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.
Die Eignungskriterien gemäss Ausschreibung sind zwingend alle zu erfüllen. Die Nichterfüllung führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Burgergemeinde Bern, Domänenverwaltung
Bahnhofplatz 2 / PF
3001 Bern
Telefon: +41 31 328 86 36
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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