Ausschreibung 1110651: Integrator Unterwerk Kerzers
Publiziert am: 13. Dezember 2019
Schweizerische Bundesbahnen
In Kerzers, auf dem Grundstück Parzelle 1201 (Eigentümer SBB), realisiert die SBB AG eine neue Energieverteilungsanlage (Unterwerk, UW) und zwei Produktionsanlagen (Frequenzumrichter, UMR) mit je 40 MVA als Herzstück.
Die vorliegende Submission «UW Kerzers» sieht dazu den Neubau eines SBB Unterwerkes (132 kV, 66 kV, 15 kV 16.7 Hz) inkl. der baulichen und elektrischen Vorleistungen für die Lieferung der zwei Frequenzumrichterblöcke durch einen Drittunternehmer vor. Die Anbieterin hat eine schlüsselfertige Anlage zu planen, zu liefern, zu erstellen und in Betrieb zu setzen, inkl. Bau und Umgebungsarbeiten sowie die Integration der Beistellteile.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
13. Dezember 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. April 2020 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens 03.04.2020 über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die |
4. Mai 2020 | Abgabetermin 00:00 | Frist für die vorbefassten Anbieter: 24.04.2020 Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (robert.kopp@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
7. Mai 2020 | Offertöffnung | Frist für die vorbefassten Anbieter: 24.04.2020 Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (robert.kopp@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
EK1:
Hinreichende Befähigung in der Projektleitung
EK2:
Hinreichende Befähigung im Bau von Industriebauten
zu EK1:
NEK1:
1 Projektreferenz der letzten 10 Jahre mit vergleichbarer Grösse, Komplexität und Aufgabenstellung in der Projektleitung.
Das Referenzprojekt muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Das Referenzprojekt muss vom Anbieter oder bei einer ARGE von der federführenden Firma der ARGE erbracht worden sein.
zu EK2:
NEK2:
1 Projektreferenz der letzten 10 Jahre mit vergleichbarer Grösse, Komplexität und Aufgabenstellung im Bau von Industriebauten.
Das Referenzprojekt muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Das Referenzprojekt muss vom Anbieter bzw. einem Sublieferanten von ihm oder von einem ARGE-Mitglied erbracht worden sein.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Vorbefassung:
Ausgeschlossene Firmen:
Nachfolgend aufgelistete Firmen haben zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens planerische Leistungen erbracht und werden sich deshalb weder aktiv noch passiv an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen.
- Pöyry AG, Herostrasse 12, 8048 Zürich
- AF Toscano AG, Rätusstrasse 12, 7000 Chur
- Enotrac AG, Seefeldstrasse 8, 3600 Thun
Vorbefasste Firmen
Folgende Firmen haben bis zum Abschluss der SIA-Teilphase 33, Bewilligungsverfahren, planerische Leistungen erbracht und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb vollumfänglich beigefügt. Zudem gilt für diese Firma eine um 10 Tage kürzere Angebotsfrist.
- Axpo Grid AG, Parkstrasse 23, 5400 Baden, beauftragt für das Auflage- und Bauprojekt
ohne Angaben
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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