Ausschreibung 1108189: N02, 120101, BSA WI RO: Los 7.1 Elektroinstallationen

Publiziert am: 5. Dezember 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Im Rahmen des Projekts BSA WI RO werden auf der Nationalstrasse N02 zwischen Anschluss Sursee und Anschluss Rothenburg, Tunnel Mariazell und Tunnel Eich mit Vorzonen sowie vereinzelt auf der N02 folgende Lieferungen und Leistungen bezüglich der Elektroinstallationen verlangt:
•Zugehörige Dienstleistungen inkl. RPH, Bemusterung, Montagekontrolle, Mithilfe bei SAT und IBN, Abnahme, Messung, Dokumentation
•Schnittstelle zu diversen anderen Losen und Gewerken gemäss Ausschreibungsunterlagen
•Niederspannung - Kabellänge: ca. 20 km
•Beleuchtung - Kabellänge: ca. 48 km
•Längslüftung -- Kabellänge: ca. 9 km
•VM-Systeme - Kabellänge: ca. 22 km
•Hausinstallation diverse Zentralen
•Montage und Installation Trassee und Beleuchtung ca. 4 km
•Verkabelung 16 Strahlventilatoren
•Energie- und LWL-Verkabelung ca. 40 Signalquerschnitte
•Schachtausrüstung ca. 80 Schächte
•Erdung in OERB’s


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
  • 45311100: Installation von elektrischen Kabeln
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Dezember 2019 Publikationsdatum
5. Dezember 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

28. Januar 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. Januar 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 13.01.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 06.01.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. Januar 2020 Abgabetermin 23:59

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

4. Februar 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: PREIS;
40% ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN, GEWICHTUNG
20% ZK3: ORGANISATION,

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz)
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Fachliche Leistungsfähigkeit der Schlüsselperson
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: 1 Referenzprojekt vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK2: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages
Auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag sind folgende Nachweise einzureichen:
•Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
•Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
•Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
•Bestätigung SUVA/ESTV

Zu EK3: Für die Schlüsselperson: 1 Referenzprojekt in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselperson (Bauleitender Monteur) während der Projektlaufzeit

Zu EK5: Max. 50% der Arbeiten darf über Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt;
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben;
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument «Inhaltsverzeichnis» (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1108189 N02, 120101, BSA WI RO: Los 7.1 Elektroinstallationen