Ausschreibung 1104993: Wald ZH, 84B-11288, Lehnenviadukt Bachtelstrasse mo/gm
Publiziert am: 11. November 2019
Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt
Das im Jahr 1978 erstellte Lehnenviadukt hat Instandsetzungsbedarf. Es ist ca. 121 m lang und 5.40 m breit. Die Stahlbetonkonstruktion wird in einem Abstand von 10 m durch Pfeilerscheiben gestützt. Die Fahrbahnplatten sind über jedem Pfeiler durch eine Fuge voneinander getrennt, wodurch sie als Einfeldträger wirken. Der talseitige Gehweg verläuft auf einer Kragplatte. Die bis 2.30 m hohen Pfeiler sind flach fundierte Wandscheiben. Die Instandsetzung umfasst unter anderem folgende Arbeiten:
- Ersatz Kragplatte
- Ersatz Belag im Strassen-/Gehwegbereich inkl. Abdichtung und Koffer
- Monolithischer Verbund Fahrbahnplatten
- Erstellung hangseitiger Schleppplatten
- Verstärkung Fundation mit Mikropfählen
- Fugen-/ Lagerinstandsetzung
- Vollflächige Potenzialfeldmessung der Fahrbahnplatte (oben und unten) und der Pfeiler mit anschl. Betoninstandsetzung
- Erdbewehrte Böschungssicherung zur Verhinderung Geländeerosion
- Ersatz Leichtmetallgeländer
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. November 2019 | Publikationsdatum | |
11. November 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. Januar 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
22. November 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich schriftlich und in deutscher Sprache in der Simap-Plattform im Frage- / Antwortforum aufzuschalten. |
10. Januar 2020 | Abgabetermin 16:00 | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
13. Januar 2020 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) |
24. Februar 2020 | Geplanter Projektstart | |
29. Oktober 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Der federführende Partner in der Arbeitsgemeinschaft ist zu bezeichnen.
Die Eignungsprüfung wird für jeden Bieter einzeln durchgeführt.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Der Anbieter erklärt sich mit der Abgabe eines Angebots einverstanden mit den Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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8090 Zürich
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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