Ausschreibung 1104101: Bushof: GU Dach

Publiziert am: 12. November 2019

Einwohnergemeinde Wohlen

Die Gemeinde Wohlen realisiert einen neuen Busbahnhof und eine P+R-Anlage. Generelle Informationen zum 
Projekt sind abrufbar auf der Homepage der Gemeinde: www.wohlen.ch/bushof

Submittiert werden GU-Leistungen für die zu erstellenden Dächer. Die Leistungen umfassen die Gewerke Stahlbau, Elektro, Spengler, 
Holzbau, Beleuchtung, Glasbau, Abdichtung, etc


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. November 2019 Publikationsdatum
12. November 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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10. Januar 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. November 2019 Frist für Fragen

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10. Januar 2020 Abgabetermin 15:30

Das Datum des Poststempels ist nicht relevant.
Das Angebot ist mit folgendem Stichwort zu bschriften "Submission GU Dach Bushof und Kundencenter SBB"

13. Januar 2020 Offertöffnung

Das Datum des Poststempels ist nicht relevant.
Das Angebot ist mit folgendem Stichwort zu bschriften "Submission GU Dach Bushof und Kundencenter SBB"

1. April 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Einwohnergemeinde Wohlen
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:  
stefan.leuenberger@wohlen.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1104101 Bushof: GU Dach