Ausschreibung 1104101: Bushof: GU Dach
Publiziert am: 12. November 2019
Einwohnergemeinde Wohlen
Die Gemeinde Wohlen realisiert einen neuen Busbahnhof und eine P+R-Anlage. Generelle Informationen zum Submittiert werden GU-Leistungen für die zu erstellenden Dächer. Die Leistungen umfassen die Gewerke Stahlbau, Elektro, Spengler,
Projekt sind abrufbar auf der Homepage der Gemeinde: www.wohlen.ch/bushof
Holzbau, Beleuchtung, Glasbau, Abdichtung, etc
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. November 2019 | Publikationsdatum | |
12. November 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. Januar 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
29. November 2019 | Frist für Fragen | None |
10. Januar 2020 | Abgabetermin 15:30 | Das Datum des Poststempels ist nicht relevant. |
13. Januar 2020 | Offertöffnung | Das Datum des Poststempels ist nicht relevant. |
1. April 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Kapellstrasse 1
5610 Wohlen
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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