Ausschreibung 1103559: Baumeisterarbeiten Sanierung Winkelstrasse
Publiziert am: 9. November 2019
Gemeinde Horw
Die Oberflächensanierung der Winkelstrasse umfasst die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Strassenoberbaus mit Anpassungen des Querprofils inkl. Randabschlüssen und der Oberflächenentwässerung, die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlage (Rohranlagen), gestalterische Aufwertungen sowie die Pflanzung einer Baumallee entlang des Steinibachrieds und lokale Amphibienschutzmassnahmen. Zudem wird eine neue Unterflurcontaineranlage auf dem öffentlichen Parkplatz Winkel erstellt.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
9. November 2019 | Publikationsdatum | |
11. November 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. Dezember 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. November 2019 | Frist für Fragen | Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. |
20. Dezember 2019 | Abgabetermin 16:00 | Das vollständige Angebot ist ausgefüllt im Doppel sowie elektronisch auf einem Stick einzureichen. |
20. Dezember 2019 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot ist ausgefüllt im Doppel sowie elektronisch auf einem Stick einzureichen. |
17. Februar 2020 | Geplanter Projektstart | |
10. Juli 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Preis |
10% | Referenzen Schlüsselpersonal (Bauführer 5%, Polier 5%) |
10% | Technischer Bericht |
10% | Bauprogramm |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung. Dieser gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber.
Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Voraussetzung ist, dass alle Firmen die Eignungskriterien erfüllen. Die Teilnehmer haften solidarisch. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrages. (Es werden keine Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Anbieter akzeptiert).
Vorbehalten.
Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 2 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) im Anhang ist zu unterzeichnen und einzureichen.
Einheitspreise/Baustelleneinrichtung: Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands SBV) beizulegen.
Der Anbieter erklärt mit der Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Gemeindehausplatz 1
6048 Horw
Telefon: 041 349 12 92
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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