Ausschreibung 1102907: ID541_Bohrungen Prospektion Bern-Forsthaus

Publiziert am: 8. November 2019

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss

Gegenstand der Ausschreibung beim Projekt «Wärme-Geospeicher Forsthaus Bern» sind folgende Leistungen:
- Im Grundauftrag: Planung und Erstellung des Bohrplatzes als Totalunternehmer, dies basierend auf der bestehenden Grobplanung (bewilligtes Bauprojekt vorhanden);
- Ausführung von Bohrarbeiten in Form der Bereitstellung und des Betriebs einer Bohranlage und Bohrausrüstung mit Fachpersonal und Material, dies in zwei Bohrkampagnen: (Grundauftrag und Optionen).

Detaillierte Anforderungen: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45121000: Versuchsbohrungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. November 2019 Publikationsdatum
15. November 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Bedingung für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Rechtsgültige Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung. Diese ist ab Publikationsdatum auf www.simap.ch erhältlich. Bitte melden Sie sich umgehend, wenn Sie die Vorlage der Geheimhaltungsvereinbarung nicht einwandfrei herunterladen können.
Die unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung ist umgehend an die folgende E-Mail zu senden: ewb-beschaffungen@ewb.ch.
Die E-Mail muss neben einer Kopie der Vereinbarung und dem Nachweis der rechtsgültigen Unterschriften (entsprechende Handelsregisterauszüge – d.h. einen Internet-Auszug von www.zefix.ch bzw. einem entsprechenden ausländischen Register) auch den Nachweis zum Postversand des Originals enthalten.
Wir bitten Sie, mit der Einreichung die entsprechende E-Mail-Adresse für den Versand der Ausschreibungsunterlagen bekannt zu geben. Nach Übermittlung der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung wird der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen dem Anbieter per E-Mail übermittelt.
Die Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: Nach Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung.
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch/Englisch

18. Dezember 2019 Frist für Fragen

Fragen zu den Submissionsunterlagen und den Vertragsentwürfen werden ausschliesslich per E-Mail beantwortet. Fragen mit der Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes sind innerhalb der unter Ziffer 1.3 angegebenen Frist per E-Mail an ewb-beschaffungen@ewb.ch einzureichen.
Die Antworten der anonymisierten Fragen werden am 16. Januar 2020 per E-Mail den potentiellen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, beantwortet.

Auskünfte zum Verfahren erteilt: Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Frau Deborah Pustoslemšek, Postfach, 3001 Bern, Tel.: +41 31 321 32 31 / E-Mail: ewb-beschaffungen@ewb.ch.

7. Februar 2020 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist)
"Bitte nicht öffnen" und dem Absender.
a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder
Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs,
gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich
anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

10. Februar 2020 Offertöffnung

Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist)
"Bitte nicht öffnen" und dem Absender.
a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder
Kurier):
Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs,
gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post):
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich
anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

22. Mai 2020 Geplanter Projektstart
1. September 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% - Beschaffungspreis netto, gemäss Angebot:
20% - Auftragsanalyse Bohren sowie Referenzen Bohren und Personal:
15% - Auftragsanalyse Bohrplatzbau sowie Referenzen Platzbau und Personal:
20% - Auftragsanalyse Kernen sowie Referenzen Kernen und Personal:
20% - Auftragsanalyse Health, Safety, Security, Environment and Quality:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Siehe Dok. 04 Eingaberichtlinie.

Eignungskriterien:

- EK1: Referenzen: Mindestens drei erfolgreiche geneigte Bohrungen mit mindestens 200m Bohrlänge und einer Mindestneigung von 5° von der Vertikalen.
- EK2: Bohranlage mit geneigtem Mast: Möglichkeit den Mast variabel von 0° bis 25° von der Vertikalen zu neigen.
- EK3: Hakenlast: mindestens 80 mT (metrische Tonnen).

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
- Nachweise über das Einhalten der Eignungskriterien
- Nachweise und Selbstdeklarationen gemäss Art. 20 ÖBV (separates Dokument):
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und direkte Bun-dessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA bzw. BU/NBU
- Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV)
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV
oder:
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl.
-- Orts- und Branchenüblichkeit sowie
-- Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
- im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR-Beiträge
- Ausweis über die wirtschaftliche Stabilität in den letzten zwei Jahren (Einreichung der Geschäftsberichte der letzten zwei Jahre)
- Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
- Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind, müssen diese nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Anbietern wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Die Selbstdeklaration ist immer einzureichen.
- Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
- Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstrasse 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

- Es werden nur Angebote in Schweizer Franken zugelassen.
- Der Anbieter ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), für seine Leistungen bei der «Option Unterstützung beim Testen» und bei den Optionen der Bohrkampagne B (Optionen B/1, B/2 und B/3), den folgenden Wechselkursvorbehalt anzubringen:
«Die Preise in CHF für die Leistungen des Anbieters bei der ‹Option Unterstützung beim Testen› und bei den Optionen der Bohrkampagne B (Optionen B/1, B/2 und B/3) werden am Tag der vertraglich vorgesehenen Rechnungsstellung an den aktuellen Wechselkurs zwischen CHF und EUR angepasst. Die Anpassung erfolgt in beide Wechselkurs-Schwankungsrichtungen (nach oben oder nach unten). Massgebend für die Anpassung ist die Wechselkursdifferenz zwischen dem Tag der Vertragsunterzeichnung (Basis der Indexierung) und dem Tag der vertraglich vorgesehenen Rechnungsstellung. Es gilt der jeweilige Tageskurs gemäss Publikation durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (derzeit abrufbar unter: www.estv.admin.ch/estv/de/home/
mehrwertsteuer/dienstleistungen/fremdwaehrungskurse.html).»
- Mit Ausnahme des vorstehenden Wechselkursvorbehalts sind keine Wechselkurs-vorbehalte zulässig und entsprechende Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden zudem auch Angebote, welche den vorstehenden (optionalen) Wechselkursvorbehalt abändern.
- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes.
- Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters sind wegbedungen.

Nachverhandlungen:

Gemäss den submissionsrechtlichen Bestimmungen des Kantons Bern sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts nicht zulässig (Art. 27 ÖBV).
Die Ausschreibungsunterlagen – insbesondere auch die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Verträge – sind für das Angebot als zwingende Grundlagen zu beachten. Der Anbieter hat somit sämtliche «kommerziellen Risiken» in seinem Angebot miteinzurechnen.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Energie Wasser Bern vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Energie Wasser Bern


Kontakt

Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
Monbijoustrasse 11, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 321 32 31
E-Mail-Adresse:  
ewb-beschaffungen@ewb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1102907 ID541_Bohrungen Prospektion Bern-Forsthaus