Ausschreibung 1102041: Erneuerung KW Robbia, Baumeisterarbeiten, B1.3 Wasserfassung Braita
Publiziert am: 23. Dezember 2019
Repower AG, Poschiavo
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung für die Erneuerung KW Robbia sind sämtliche Bauarbeiten für die Erstellung der Wasserfassung Braita und des Apparategebäudes Braita, inkl. Stahlrohrleitung.
Hauptmengen:
-Ober- und Unterboden 1'400 m3
-Aushubmaterial 4’000 m3
-Beton 700 m3
-Füllbeton 240 m³
-Steinblöcke 1’700 t
-Bewehrung 95 t
-Abmessungen neue Wasserfassung L x B x H = 17.00 m x 15.00 m x 8.50 m
-Abmessungen Apparategebäude Braita: L x B x H = 16.10 m x 10 – 11.25 x 3.45 – 6.35 m
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
23. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
23. Dezember 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Januar 2020 | Frist für Fragen | Anfragen zur Submission werden nur in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief, kein Fax) in deutscher Sprache und mit dem Vermerk/Stichwort: „Erneuerung KW Robbia, Baumeisterarbeiten, B1.3 Wasserfassung Braita“ unter der in Ziffer 1.2 angegebenen Adresse entgegengenommen. Schriftliche Fragen müssen bei obenstehender Adresse eingetroffen sein. Verspätet eingetroffene Fragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
10. Februar 2020 | Abgabetermin 23:59 | (A-Stempel einer schweizerischen Post massgebend) |
14. Februar 2020 | Offertöffnung | (A-Stempel einer schweizerischen Post massgebend) |
1. Mai 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Preis |
30% | Technischer Bericht |
20% | Referenzen |
Zulassungsbedingungen
zugelassen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Die Eignungskriterien bilden die Basis für den Nachweis der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Anbieters.
Die Eignung der Anbieter wird auf Grund der Angaben der Anbieter in den Formularen und anhand der Beilagen sowie aufgrund der Referenzen beurteilt. Für Leistungen, welche durch Subunternehmen erbracht werden, sind die geforderten Nachweise für diese Unternehmung/en gesondert einzureichen und die Eignung der beteiligten Unternehmung wird gesondert geprüft. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Nachweise zu verlangen. Anbieter, welche ein Eignungskriterium nicht oder nicht mehr erfüllen, werden von der Teilnahme am Verfahren bzw. der Angebotsevaluation ausgeschlossen.
EK 1: Technische und bauliche Leistungsfähigkeit des Anbieters.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen sind gemäss den Ausführungen in Dokument B1 (Angebotsformulare) und vorstehender Ziffer 3.7 vorgegeben und müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden. Ansonsten können diese nicht in die Evaluation einbezogen werden.
Zu EK 1: Der Anbieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei Referenzen in der Bauausführung, Koordination und logistischen Umsetzung von vergleichbaren Bauprojekten (Wasserkraftwerkinfrastrukturen oder vergleichbare) im Flussuferbereich vorweisen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Werkvertragsurkunde (Dokument C, Entwurf Werkvertrag).
Es finden keine Verhandlungen über Preisnachlässe statt (Art. 19 SubG). Siehe zudem die Ausschreibungsunterlagen.
Der Auftraggeber vergibt Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
a) Vorbehalt des Bauherrn:
Eine Auftragsvergabe erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Erteilung sämtlicher erforderlichen Bewilligungen und Kredite durch die zuständigen Instanzen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag später als vorgesehen oder Leistungen bzw. Teilleistungen selbst zu erbringen oder anderweitig zu vergeben. Aus Projektgenehmigungsgründen können auch Verzögerungen in der Projektbearbeitung auftreten. Dies berechtigt den Auftragnehmer nicht zu finanziellen Nachforderungen.
b) Vertragsabschluss:
Der Auftraggeber wird nach der Auftragsvergabe mit dem berücksichtigten Anbieter einen schriftlichen Vertrag gemäss dem der Ausschreibung beiliegenden Dokument C (Entwurf Werkvertrag) abschliessen.
Mit Einreichung des Angebotes anerkennt der Anbieter das Vertragsdokument C der Ausschreibungsunterlagen als künftigen Vertragsrahmen. Der Vertragsabschluss steht ebenfalls unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Erteilung sämtlicher erforderlichen Bewilligungen und Kredite durch die zuständigen Instanzen.
f) Präsentation des Angebotes
Der Auftraggeber behält sich vor, die Anbieter zu einer Angebotspräsentation einzuladen. Es besteht jedoch kein Anspruch seitens der Anbieter auf einen solchen Termin.
www.simap.ch (mit Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen)
Amtsblatt des Kantons Graubünden
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten.
Via da Clalt 12
7742 Poschiavo
Telefon: 0818397111
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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