Ausschreibung 1101139: (b16033-3) 620.000

Publiziert am: 18. Oktober 2019

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

Das Projekt geht als Gewinner eines vom Bundesamt für Bauten und Logistik durchgeführten Architekturwettbewerbes hervor. In der oberen Etage dient die Dreifachhalle zu Ausbildungszwecken. Die grosse Halle kann bei Bedarf in zwei oder drei Hallen unterteilt werden. Dazu werden rigide Hubfaltwände gebaut, welche eine sehr gute Schallisolation zwischen den Hallen gewährleisten und ballbespielbar sind. Theorieräume, die Umkleideräume und die Schwingerhalle sind in den unteren zwei Etagen im Süden mit Bezug zur Landschaft angelegt. Der obere Teil der Gebäudehülle wird in Holz ausgeführt. Die tragenden Stützen und Träger der Fassade sind aus Brettschichtholz. Der Sockelbereich der Fassade ist aussen als Sichtbeton ausgebildet, während innen mit Holz bekleidet wird.
Die Erstellungskosten betragen ca. CHF 25.7 Mio.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 211: Baumeisterarbeiten
  • 463: Oberbau
  • 411: Baumeisterarbeiten
  • 141: Terraingestaltung, Rohbau 1
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Oktober 2019 Publikationsdatum
18. Oktober 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch, unter laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

6. November 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

29. November 2019 Abgabetermin 23:55

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei der Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail (gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
- Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist

5. Dezember 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei der Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax oder E-Mail (gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

- Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
- Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
- Das Angebot inkl. aller geforderten Nachweise wird nur in die Bewertung einbezogen, wenn es vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingereicht worden ist

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK1 Preis (exkl. MWST)
30% ZK2 Qualifikation Unternehmung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Sofern ein Gesellschafter die Gesamtverantwortung (Federführung) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen mit Ausnahme der Nachweise EK2 betreffend der wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot abgegeben werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1 Technische Leistungsfähigkeit:
Eine Referenz der Unternehmung über die Ausführung von einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren realisierten und fertiggestellten Projekt (insbesondere bezüglich der Kosten von ca. 1.5 Mio. CHF exkl. Mwst.). Für die Angaben ist das Formular 3 zu verwenden. Die Referenzen der Unternehmung werden auch bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums ZK2 verwendet.

EK2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe und vor dem Zuschlag zu liefernde Nachweise:
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als drei Monate)
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Unternehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ziffer 2 der vorgesehenen Vertragsurkunde «Werkvertrag».

Nachverhandlungen:

Werden vorbehalten. Die Bauherrschaft behält sich insbesondere vor, im Rahmen von Nachverhandlungen Pauschal- oder Globalangebote nachzufordern.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Anbieter von Maler-, Gipser- und Gerüstarbeiten haben zusätzlich die GAV-Bestätigung des Berufsregisters (www.berufsregister.com) einzureichen.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Begehungen: Es findet keine Begehung statt.

3. Die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote werden nicht entschädigt.

4. Folgeaufträge: Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 Bst. h VöB behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, neue gleichartige Bauaufträge, die sich auf den hier definierten Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

Simap: www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1101139 (b16033-3) 620.000