Ausschreibung 1098593: Verlängerung Leitungskanal

Publiziert am: 19. Oktober 2019

ara region bern ag

Die ara region bern ag beabsichtigt den bestehenden Leitungskanal zu verlängern. Am Ende des Kanals wird ein Treppenaufgang geplant, der von einer Stahl-Holzkonstruktion mit Tonnendach abgedeckt ist. Die Geometrie im Querschnitt wird übernommen. Beim bestehenden Treppenabgang muss die schräge Betonplatte inkl. Trennwand abgebrochen werden um mit dem neuen Kanal darauf anzuschliessen. Es müssen leichte Anpassungen an Schmutz- und Meteorwasserleitungen und Schächten vorgenommen werden. Schächte und Leitungen werden versetzt und teils abgebrochen. Mit dem Bau des Leitungskanals unterqueren wir sämtliche Leitungen in diesem Bereich. Ausserdem wird die Neubrückstrasse (Parzellen Nr. 1340) unterquert. Dieses Bauvorhaben wird mit einseitigem Verkehr der Strasse erzielt. Die Baugrube beim Treppenabgang bis Mitte Strasse wird mittels Spundwand und obenliegendem Spriesskranz ausgeführt. Der Rest wird beidseits mit einer Nagelwand ausgeführt.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Oktober 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

11. November 2019 Frist für Fragen

Fragen können ausschliesslich über das Forum der simap-Plattform gestellt werden.

6. Dezember 2019 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in
Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle;
Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die
Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf
dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.1).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen
oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem
Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

9. Dezember 2019 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in
Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle;
Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die
Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf
dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.1).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen
oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem
Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
20% ZK2.1 Plausibilität und Qualität des Bauprogramms, Zwischentermine, Visualisierung und Risikoauswertung
10% ZK2.2: Ressourcenplanung / Mobilisierung
20% ZK3: Referenzen der Schlüsselpersonen

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren
Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe
der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

EK1 - Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit
EK2 - Der Anbieter muss anhand von Referenzen (nicht älter als 10 Jahre, Inbetriebnahme ab 01.10.2009) nachweisen, dass er die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt.

Geforderte Nachweise:

Zu EK1:
EK1.1: Jahresumsatz > 5.0 Mio
EK1.2: Selbstdeklaration
EK1.3: Maximale Leistungserbringung der Subunternehmer

Zu EK2:
EK2.1: Zeitraum
EK2.2: Investitionssumme (als vergleichbar gilt eine Investitionssumme > CHF 2.0 Mio.)
EK2.3: Ausgeführte Arbeiten/Leistungen (als vergleichbar gilt siehe Referenz)
EK2.4: Zur Auskunft ermächtigte Kontaktpersonen der Referenzstelle (Auftraggeber)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Es findet keine Begehung statt.
Die Submission erfolgt vorbehaltlich der Freigabe durch das Aufsichtsgremium der arabern und der Baubewilligung.
Der Unternehmer beteiligt sich mit 2.0 % der Vertragssumme anteilsmässig an Bauwesenversicherung, Wasser, Strom etc. (s. auch Vertragsentwurf)

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von
Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung
und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

ara region bern ag
Neubrückstrasse 190
3037 Herrenschwanden
Telefon: 031 300 52 08
E-Mail-Adresse:  
adrian.schuler@arabern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1098593 Verlängerung Leitungskanal