Ausschreibung 1095615: N02, 080362, EP Amsteg – Göschenen, Baumeister Baulos NG Süd

Publiziert am: 3. Oktober 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen

Instandsetzung und Neubau von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren für den Nationalstrassenabschnitt N02 zwischen Amsteg und Göschenen. Der Realisierung der Schutzmassnahmen ist in die Baulose NG Nord (Amsteg – Fellital) und NG Süd (Fellital – Göschenen) gegliedert.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst das Baulos NG Süd mit nachfolgenden wesentlichen Massnahmen zwischen Fellital und Göschenen:
▪Neubau Auffangdamm Dürrwald / Steintal
▪Instandsetzung Bremshöcker Wiler
▪Neubau Auffangdamm Wiler
▪Instandsetzung Zufahrt Aegersteinwald
▪Teilneubau Steinschlagschutznetz Aegerstein Nord Unten
▪Neubau Steinschlagschutznetz Aegerstein Nord Oben
▪Neubau Auffangdämme Aegerstein
▪Neubau Steinschlagschutznetz Aegerstein Süd Oben
▪Ersatzneubau Steinschlagschutznetz Naxberg Nord


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Oktober 2019 Publikationsdatum
3. Oktober 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

keine

14. November 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

14. November 2019 Abgabetermin 23:59

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 24.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.10.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

19. November 2019 Offertöffnung

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 24.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.10.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80% ZK1: PREIS;
20% ZK2: FACHTECHNISCHER BERICHT/QUALITÄT;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

E1: Technische Leistungsfähigkeit
E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E3: Erfahrung Schlüsselperson
E4: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit einer Auftragssumme > Fr. 1.0 Mio.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz Auftrag.

EIGNUNGSKRITERIUM 3
ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSON
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Schlüsselpersonen Bauführer und Polier.

EIGNUNGSKRITERIUM 4
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt. Die Kenntnis bezüglich der speziell exponierten Örtlichkeiten und Gegebenheit wird vorausgesetzt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2019 und nach einem Abgleich der im Jahr 2020 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Bauleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch