Zuschlag 1095463: PRD HSB 3 Modul-Neubauten
Publiziert am: 24. September 2019
Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Erstellung von 3 Modul-Neubauten erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Die Erstellung der 3 Modul-Neubauten wird nach Art. 7 Abs. 3 lit. g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ÖBV der Firma Blumer-Lehmann AG freihändig zugeschlagen.
Im Jahr 2014 hat die Firma Blumer-Lehmann AG den Zuschlag für die Erstellung von Schulraumprovisorien aus einer öffentlichen Ausschreibung erhalten. In dieser war die Möglichkeit für weitere Mdolbauten enthalten. An der Brünnenstrasse 15 sollen nun 3 weitere Modul-Neubauten durch die Firma Blumer-Lehmann AG erstellt werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.09.2019
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, angefochten werden. Die Schwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
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