Ausschreibung 1095343: 6402-G BKP 231
Publiziert am: 11. September 2019
Stadt Adliswil, Werkbetriebe
Neubau Bushof und Erweiterung Tiefgarage Florastrasse, Adliswil – BKP 231 Elektroinstallation
Zugang Migros:
Auf Wunsch der Migros Pensionskasse (MPK) und der Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) soll eine möglichst direkte Verbindung von der neuen Garage und vom neuen Bushof zum MIGROS Markt „Sunnemärt“ erstellt werden.
Ein- und Ausfahrt Parkgarage:
Die Durchgangsbereite der Garageneinfahrt wird an diversen Stellen erweitert.
Personenunterführung Süd (nur teilweise Bestandteil):
Die geplante Personenunterführung Süd ermöglicht künftig eine direkte und behindertengerechte Verbindung zwischen Bushof bzw. Tiefgarage "Florastrasse" und dem Perron der SZU. Vom Bushof ist sie über einen neuen Treppenabgang bzw. einen Lift erreichbar. Der Treppenabgang mit Lift sowie die Vorbereitung der Weiterführung ist Teil dieser Ausschreibung. Die Weiterführung der Personenunterführung unter den Gleisen wird zu einem späteren Zeitpunkt frühestens ab 2024 realisiert.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. September 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. September 2019 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich, per SIMAP bis spätestens Freitag, 20. September 2019 |
8. Oktober 2019 | Abgabetermin 15:00 | Massgebend ist Poststempel bis Freitag 08. Oktober 2019. |
11. Oktober 2019 | Offertöffnung | Massgebend ist Poststempel bis Freitag 08. Oktober 2019. |
3. Februar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zulässig – Bestimmungen gemäss Teil 1 Verfahrensbestimmungen, Absatz 2.5
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Adliswil behält sich vor, die Anbieterinnen zwecks Plausibilisierung der Bewertung des Angebots zu einer Präsentation einzuladen und Verhandlungen des Angebotes durchzuführen. Es besteht kein Anspruch der Anbieterinnen auf eine Präsentation oder auf Verhandlung.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Amtsblatt des Kantons Zürich
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Soodstrasse 53
8134 Adliswil
Telefon: 044 711 77 70
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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