Ausschreibung 1090339: 6402-G BKP 244
Publiziert am: 7. August 2019
Stadt Adliswil, Werkbetriebe
Neubau Bushof und Erweiterung Tiefgarage Florastrasse, Adliswil – BKP 244 Lüftungsanalgen Bushof: Bahnhofparking: Ein- und Ausfahrt Parkgarage:
Zur Verbesserung der Abläufe im Busbetrieb, der Erreichbarkeit sowie der Umsteigesituation sind vier übersichtlich angeordnete Bushaltekanten (ausgebildet für Gelenkbusse, Länge: 20 m) mit überdachtem Perron geplant.
Zur Erweiterung des Parkplatzangebots im Zentrum West von Adliswil sowie für den Realersatz der heute oberirdisch befindlichen Abstellplätze MIGROS und der Kornhaus AG soll die Tiefgarage "Florastrasse" mit dem Bahnhofparking erweitert werden.
Die Durchgangsbereite der Garageneinfahrt wird an diversen Stellen erweitert. Dazu sind einige Stützen und Wand-Abbrüche erforderlich.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. August 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. August 2019 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich, per SIMAP bis spätestens Mittwoch, 20. August 2019 |
6. September 2019 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist Poststempel bis Freitag 06. September 2019. |
11. September 2019 | Offertöffnung | Massgebend ist Poststempel bis Freitag 06. September 2019. |
3. Februar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zulässig – Bestimmungen gemäss Teil 1 Verfahrensbestimmungen, Absatz 2.5
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Adliswil behält sich vor, die Anbieterinnen zwecks Plausibilisierung der Bewertung des Angebots zu einer Präsentation einzuladen und Verhandlungen des Angebotes durchzuführen. Es besteht kein Anspruch der Anbieterinnen auf eine Präsentation oder auf Verhandlung.
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Amtsblatt des Kantons Zürich
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Soodstrasse 53
8134 Adliswil
Telefon: 044 711 77 70
E-Mail-Adresse:
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