Ausschreibung 1086783: ABB RBS Los 1.3 Bahnhof
Publiziert am: 24. Juli 2019
Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS / Abteilung Ausbau Bahnhof Bern RBS
Das Los 1.3 umfasst folgende Bauleistungen zum Erstellen des neuen Tiefbahnhofs RBS:
_ Baustelleneinrichtungen und Logistik für die Bauleistungen (inkl. Förderband und Verladeanlage)
_ Zwei unterirdische Bahnhofskavernen: Gewölbe und innere Tragstrukturen (Abdichtung, Verkleidung, Perron-Konstruktion, Treppenaufgänge, Zwischendecke etc.). Der Vortrieb ist mittels Teilschnittmaschine (TSM) in Fels vorgesehen.
_ Vier Querverbindungen (West, Ost, Logistik und Entwässerung) zwischen den Kavernen und ein Verbindungsstollen zum Liftschacht Postautodeck.
_ Vier Aufgänge, zwei Liftschächte und eine Steigzone als Verbindung des neuen Tiefbahnhofs mit der Ebene der neuen Personenunterführung SBB (Los 3, APBB)
_ Vier Einspurtunnel-Stummel an den Kavernenenden West für eine mögliche spätere Erweiterung zum Durchgangsbahnhof.
_ Anteile der Zugangs- und Logistikstollen westlich der Kavernen inkl. Innere Tragstrukturen sowohl des Stollens als auch des Schachtes Laupenstrasse.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Juli 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. September 2019 | Frist für Fragen | Fragen können in anonymisierter und schriftlicher Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten ergehen bis voraussichtlich am 04.10.2019. |
29. November 2019 | Abgabetermin 16:00 | a) Vermerk «Submission Los 1.3; Bitte nicht öffnen» |
3. Dezember 2019 | Offertöffnung | a) Vermerk «Submission Los 1.3; Bitte nicht öffnen» |
2. November 2020 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Ein Unternehmen darf nur in einem Anbieterteam als ARGE-Partner fungieren. Als Subunternehmer darf eine Firma hingegen in mehreren Anbieterteams mitbieten.
siehe hierzu Anhang A zu SIMAP-Publikation.
siehe hierzu Anhang A zu SIMAP-Publikation.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Vorbehalten bleiben Bereinigungsrunden. Zu diesen werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 erfüllen. Die RBS AG weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Die Erarbeitung des Angebots wird nicht vergütet.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Die Angebote und die damit eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Anhang A zur SIMAP-Publikation.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefenaustrasse 2, Postfach
3048 Worblaufen
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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