Ausschreibung 1086177: Neubau Schulhaus Goldiland, Gemeinde Obersiggenthal
Publiziert am: 12. Juli 2019
Gemeinde Obersiggenthal Bau und Planung
Die Gemeinde Obersiggenthal beabsichtigt einen Schulhausneubau im Gebiet Goldiland. Für den gesamten Neubau 1. und 2. Etappe soll ein Studienauftrag durchgeführt werden. Die Auftraggeberin erwartet von den eingereichten Projektvorschlägen daher primär ein in der Erstellung kostenbewusstes und im Betrieb und Unterhalt wirtschaftliches Projekt. Ferner sind die folgenden Zielvorgaben bestmöglichst zu erfüllen:
- Vorschlag der städtebaulich überzeugt, der architektonisch-gestalterisch erhöhten Ansprüchen genügt und zusammen mit einer klar definierten Aussenraumlösung ein verständliches Ganzes ergibt.
- Vorschlag, welcher der Gesamtanlage der Schule Goldiland eine Adresse gibt.
- Vorschlag der hinsichtlich der Nutzungsanfordnungen eines Schulhauses durchdacht ist, dessen Räumlichkeiten funktional überzeugen und die Bedürfnissen der Schüler und Lehrpersonen in den Mittelpunkt stellen.
- Vorschlag mit Grundrissen, welche auch eine flexible Möblierung zulassen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Obersiggenthal |
Zeit für Fragen: | |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Juli 2019 | Publikationsdatum | |
12. Juli 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. Juli 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
None | Frist für Fragen | None |
12. August 2019 | Abgabetermin 00:00 | None |
13. August 2019 | Offertöffnung | None |
12. Juli 2019 | Geplanter Projektstart | |
14. Februar 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
10
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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5415 Nussbaumen
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