Ausschreibung 1078993: Waldau - Erschliessung mit Kanalisation, Werkleitungen und Strasse
Publiziert am: 24. Mai 2019
Politische Gemeinde Rüti ZH
Neubau der Quartiererschliessung Waldau mit Kanalisation, Werkleitungen und Strasse.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
24. Mai 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. Juni 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
31. Mai 2019 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen während der Offertphase sind schriftlich per E-Mail an den Projektverfasser zu richten. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Die Antworten von allgemeiner Bedeutung werden allen Submittenten schriftlich mitgeteilt. |
17. Juni 2019 | Abgabetermin 11:00 | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). |
17. Juni 2019 | Offertöffnung | Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). |
29. Juli 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70 | Höhe des Preisangebotes |
25 | Qualität |
5 | Lehrlingsausbildung |
Zulassungsbedingungen
Fachliche Leistungsfähigkeit: mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren.
Organisatorische Leistungsfähigkeit: mindestens 15 Mitarbeitende
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Preisbildung der einzelnen Positionen soll dem effektiven Wert der in den Positionen ausgeschriebenen Arbeiten entsprechen. Einheitspreise mit negativen Vorzeichen (Minuspreise) oder unrealistisch tiefe nicht kostendeckende Preise (z.B. Nullerpreise) werden im Grundangebot nicht akzeptiert, da diese das Angebot verfälschen und faktisch die Umwandlung von einer Einheitspreisofferte in eine Pauschalpreisofferte bewirken. Solche Angebote haben den Ausschluss vom Verfahren gemäss § 28 lit. h der Submissionsverordnung zur Folge.
Sämtliche Preise müssen unverändert mit dem Originalleitungsverzeichnis übereinstimmen. Ergänzungen oder Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis sind schriftlich beizulegen.
Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden von der Submission ausgeschlossen.
Die Vergabe der Arbeiten erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat Rüti.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Breitenhofstrasse 30
8630 Rüti
Telefon: 055 251 32 10
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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