Zuschlag 1078733: ID 532 Rathausgasse - Nachtrag Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 14. Juni 2019
Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter Anwendung von Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge, unter der Voraussetzung von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
vom 16. Oktober 2002 (ÖBV), jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
2. Entscheid: Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe f ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
3. Im Jahr 2016 wurde der Auftrag Sanierung Werkleitungen Rathausgasse öffentliche ausgeschrieben und an die Firma Marti AG Bern vergeben. Während der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass der Alterungsprozess der Gas- und Wasserleitungen weiter fortgeschritten ist, als dies ursprünglich angenommen werden musste und diese deshalb ebenfalls ersetzt werden müssen.
Unter diesen veränderten Voraussetzungen drängt sich der gleichzeitige Ersatz der städtischen Abwasserleitung und die Erneuerung der Strassenoberfläche auf. Durch die Nutzung der Synergien zwischen den Bauvorhaben von ewb und der Stadt Bern wird verhindert, dass die Anwohnerinnen und Anwohner sowie das lokale Gewerbe bereits in wenigen Jahren wieder durch eine Folgebaustelle beeinträchtigt werden.
Um Schnittstellen zu vermeiden, muss der Erweiterungsauftrag für die Baumeisterarbeiten an die ursprüngliche Auftragnehmerin vergeben werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.05.2019
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Die Verfügung über die Vergabe im freihändigen Verfahren kann innert 10 Tagen nach der Publikation mittels
Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich
angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Energie Wasser Bern
Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegt
oder gleich ist.
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