Ausschreibung 1074609: ABB Los 2.4 Untertag und Tagbau
Publiziert am: 4. Mai 2019
Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS / Abteilung Ausbau Bahnhof Bern RBS
Los 2.4 umfasst die Bahnhofszufahrt ab dem bestehenden Schanzentunnel mit Aufweitung von einem Doppelspur- in vier Einspurtunnels, die in den neuen Tiefbahnhof münden. Der Ausbruch erfolgt als maschinenunterstützter Kalottenvortrieb im Fels (MUF) resp. Lockergestein (MUL). Teilweise sind eine vorauseilende Sicherung (ausinjizierter Rohrschirm) als Bauhilfsmassnahme sowie eine Verstärkung (Stahlträger) vorgesehen.
Im Wildpark wird der bestehende Schanzentunnel abgebrochen und nach Inbetriebnahme neu gebaut (offene Bauweise, unter Bahnbetrieb) inkl. Notausstieg und Auffüllung der Baugrube.
Im Eilgutareal ist der Aushub des Zugangsschachtes mit mehreren Spriesslagen (unterhalb eines bestehenden Deckels) vorgesehen. Der geschossweise Ausbau des Schachts von unten nach oben (technische Räume, Einstellhalle, Notausstieg) erfolgt während dem Vortrieb.
Im bestehenden Bahnhof inkl. Zufahrtstunnel werden nach Inbetriebnahme des neuen Tiefbahnhofs die Bahnanlagen demontiert.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Mai 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Juni 2019 | Frist für Fragen | Fragen können in anonymisierter und schriftlicher Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten ergehen bis voraussichtlich am 02.07.2019. |
6. September 2019 | Abgabetermin 16:00 | a) Vermerk «Submission Los 2.4; Bitte nicht öffnen» |
11. September 2019 | Offertöffnung | a) Vermerk «Submission Los 2.4; Bitte nicht öffnen» |
1. September 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Ein Unternehmen darf nur in einem Anbieterteam als ARGE-Partner fungieren. Als Subunternehmer darf eine Firma hingegen in mehreren Anbieterteams mitbieten.
siehe hierzu Anhang A zu SIMAP-Publikation.
siehe hierzu Anhang A zu SIMAP-Publikation.
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Vorbehalten bleiben Bereinigungsrunden. Zu diesen werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 erfüllen. Die RBS AG weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen. Betreffend Ablauf siehe Ziffer 4.5.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Vorbehalten bleiben Bereinigungsrunden. Zu diesen werden jene Anbieter eingeladen, die eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Bereinigung) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 erfüllen. Die RBS AG weist die Anbieter daher ausdrücklich an, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Betreffend obligatorischer Begehung siehe Ziffer 3.1.
Die Erarbeitung des Angebots wird nicht vergütet.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Die Angebote und die damit eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Anhang A zur SIMAP-Publikation.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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✘ Begleitung bei der Einführung
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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