Ausschreibung 1070853: Korrektion und Umgestaltung Hegenheimermattweg, Etappe 2
Publiziert am: 25. April 2019
Einwohnergemeinde Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt
Strassenbau; Hauptmengen: Werkleitungen (Wasser, Elektrisch, VRA): Nebenarbeiten:
- Belag aufbrechen / fräsen ca. 20'000 m²
- Aushubarbeiten ca. 5'100 m³
- Kiesgemisch ca. 4'750 m³
- Randabschlüsse ca. 5'200 m
- Belag Trag- und Binderschicht ca. 7'350 to
- Belag Deckschicht ca. 1'500 to
- Einlaufschächte, Sammler ca. 70 Stk.
- Busbetonplatte, ca. 620 m³
- Aushubarbeiten ca. 11'750 m³
- Sand / Kiesgemisch 0/16 ca. 3'000 m³
- Kiesgemisch ca. 8'000 m³
- Spriessung ca. 13'600 m²
- Markierungen ca. 10'650 m
- Verkehrsdienst ca. 3'500 Std.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. April 2019 | Publikationsdatum | |
25. April 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
9. Mai 2019 | Frist für Fragen | Sind schriftlich, eintreffend bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2019 zu richten an: Gemeinde Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, E-Mail: marc.rueff@allschwil.bl.ch |
23. Mai 2019 | Abgabetermin 11:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Allschwil, Hegenheimermattweg - Bauetappe Hagmattstrasse bis Lachenstrasse" an die Gemeinde Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil fristgerecht einzureichen (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!). |
23. Mai 2019 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen, versehen mit der offiziellen grünen Adressetikette und der Aufschrift "Allschwil, Hegenheimermattweg - Bauetappe Hagmattstrasse bis Lachenstrasse" an die Gemeinde Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil fristgerecht einzureichen (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!). |
12. August 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80% | Preisangebot |
20% | Bauprogramm |
Zulassungsbedingungen
erlaubt
EK 1: Nachweis des Anbietenden von 2 ausgeführten, abgeschlossenen und gemäss nachstehenden Punkten vergleichbaren Referenzobjekten, nicht älter als 10 Jahre seit Abschluss der Arbeiten (Stichtag = Frist zur Einreichung der Angebote).
• Strassenbau
• Werkleitungsbau
• Auftragswert je Referenzobjekt grösser > CHF 1'000'000
EK 2: Verpflichtung des Anbietenden, dass bei Erhalt des Zuschlages aus dem eigenen Personalbestand je eine der folgenden Schlüsselpersonen (Bauführer und Polier) dauernd eingesetzt werden:
• Bauführer: Vorschlag von 1 bis maximal 2 möglichen, qualifizierten Bauführern mit Nachweis von je zwei ausgeführten und abgeschlossenen, in Umfang (Auftragswert), Aufgabenstellung und Anforderungen vergleichbaren Referenzobjekten.
• Polier: Vorschlag von 1 bis maximal 2 möglichen, qualifizierten Polieren mit Nachweis von je zwei ausgeführten und abgeschlossenen, in Umfang (Auftragswert), Aufgabenstellung und Anforderungen vergleichbaren Referenzobjekten.
EK 3: Teilnahme einer autorisierten Vertretung des Anbietenden an der obligatorischen Begehung. Teilnehmende müssen sich in der Präsenzliste eintragen.
EK 4: Allgemeine Anforderungen:
- Vollständiges und fristgerecht eingereichtes Angebot.
- Nachweis über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen (GAV / ILO), der Gleichstellung sowie Integrität durch die Anbieterin / den Anbieter.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Obligatorische Begehung
Datum/Zeit: Dienstag, 7. Mai 2019, 11:00 Uhr
Treffpunkt: Allschwil, Hegenheimermattweg 150
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Baslerstrasse 111
4123 Allschwil
Telefon: 061 486 25 59
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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