Ausschreibung 1069535: Kraftwerk Châtelard: Erneuerung Korrosionsschutz Druckleitung

Publiziert am: 16. April 2019

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie

Werkleistungen zur Erneuerung des Korrosionsschutzes der Druckleitungen im und zum Kraftwerk Châtelard
Unter anderem sind auch folgende Arbeiten auszuführen Vorarbeiten und Abklärungen, Einholung Bewilligungen und Meldepflichten Notfall- und Sicherheitskonzept, Auf- und Abbau Installationsplätze, Elektrische Anschlüsse und benötigte Energie, Abschottungen, Zugänge, Einhausungen, Zu- und Abführung Frischluft, spezielle Klimamassnahmen, Befahrwagen inkl. Bewilligungen und Prüfungen, Entfernung besehender Korrosionsschutz, Vorbereitung der Flächen, Applizieren neuer Korrosionsschutz, Reinigungen, wöchentliche Baustellensitzungen, Kontrollen, Zwischenprüfungen, Abnahmen, Transporte inkl. Helikopterflüge, Lagerungen auf der Baustelle, Entsorgung usw.
Die Firma ist verantwortlich für alle Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen für die Erneuerung des Korrosionsschutzes sowie im Lastenheft spezifizierten zusätzlichen Arbeiten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45442200: Auftrag von Korrosionsschutzschichten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. April 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Bei Wiedersprüchen in den verschiedenen Sprachversionen gilt die deutsche Ausgabe (Ausschreibungsunterlagen, Angebot etc).

Die Verfahrenssprache dieser Beschaffung ist Deutsch (Fragerunden, Klärungsrunden, Verhandlungen etc.). Hingegen gilt der Grundsatz, dass sich jeder in seiner Sprache ausdrücken kann (Deutsch oder Französisch).

19. Mai 2019 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

4. Juni 2019 Abgabetermin 00:00

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland oder eines international anerkannten Kurierdienstes (z.B. DHL, TNT etc.).
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland oder eines international anerkannten Kurierdienstes (z.B. DHL, TNT etc.) ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung oder Dienstes spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Versandes muss zwingend durch den Anbieter sichergestellt werden.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Kraftwerk Châtelard, Erneuerung Korrosionsschutz Druckleitung“

7. Juni 2019 Offertöffnung

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland oder eines international anerkannten Kurierdienstes (z.B. DHL, TNT etc.).
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland oder eines international anerkannten Kurierdienstes (z.B. DHL, TNT etc.) ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung oder Dienstes spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (claudio.piffaretti@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Versandes muss zwingend durch den Anbieter sichergestellt werden.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Kraftwerk Châtelard, Erneuerung Korrosionsschutz Druckleitung“

1. September 2019 Geplanter Projektstart
31. Juli 2020 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % ZK1: Preis
20 % ZK2: Allgemeine Auftragsanalyse
20 % ZK3: Vorgehenskonzept je Bauphase
10 % ZK4: Berücksichtigung der Umwelt

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann nur als ARGE-Mitglied oder als Subunternehmer teilnehmen.

Eignungskriterien:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

Geforderte Nachweise:

EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
NEK1: 2 Projektreferenzen mit vergleichbarer Grösse, Komplexität und Aufgabenstellung des Anbieters oder der federführenden Unternehmung der ARGE der letzten 5 Jahre. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr.(max. 30%)
NEK2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
NEK3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen

Nachverhandlungen:

Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur Energie
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:  
simon.julier@sbb.ch