Ausschreibung 1067659: Aufwertung Himmelrich- und Tödistrasse

Publiziert am: 13. April 2019

Stadt Luzern

Baumeisterarbeiten:
- Strassenbau (Abbrüche, Entwässerung, neue Fundationsschicht, Randsteine und Beläge, etc.)
- Werkleitungen (neue Wasser-, Gas-, und Stromleitungen, etc.)
- Ausrüstung (neue Bäume und Baumgruben, Bänkli, Velobügel, etc.)
- Signalisation- und Markierungen
Die Arbeiten sind etappenweise unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsteilnehmer zu erstellen.
Strassenbau / Werkleitungen
- Belagsaufbruch: ca. 170 m3 fest.
- Grabenaushub: ca. 370 m3 fest.
- Aushub für Strasse, Baumgruben, etc.: ca. 920 m3 fest.
- Grabenspriessung: ca. 460 m2.
- Wasser-, Gasleitungen: ca. 120 m.
- Stromleitungen: ca. 130 m
- Entwässerungsleitungen ca. 100 m
- Baumgruben: ca. 16 St
- Beton: ca. 50 m3
- Kies, Sand: ca. 60 m3
- Grabenauffüllungen: ca. 150 m3
- Fundationsschichten: ca. 550 m3 fest.
- Baumsubstrat, Material Wurzelkorridor, Deckschicht: ca. 430 m3
- Bituminöse Beläge (Binder-, Tragschicht): ca. 390 t
- Bituminöse Beläge (Deckschicht): ca. 180 t


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. April 2019 Publikationsdatum
15. April 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können am 15.04.2019 bis 29.04.2019 bei urs.lang@ewp.ch mit Begründung angefordert werden. Die Anbieter müssen in ihrer Begründung kurz darlegen,
weshalb sie an dem Auftrag interessiert sind, und dass sie Erfahrungen im Bereich Strassenbau, Werkleitungen im Siedlungsgebiet haben bzw. imstande sind, die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen.

29. April 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. April 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache an urs.lang@ewp.ch zu richten. Sie werden bis am 10.05.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend beantwortet. Nach dem 29.04.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

24. Mai 2019 Abgabetermin 16:00

Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 Exemplar in elektronischer Form (inkl. Schnittstelle SIA 451) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung "Aufwertung Himmelrich- und Tödistrasse" deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Anmeldung (08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse siehe 1.2).

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

27. Mai 2019 Offertöffnung

Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 Exemplar in elektronischer Form (inkl. Schnittstelle SIA 451) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung "Aufwertung Himmelrich- und Tödistrasse" deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Anmeldung (08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse siehe 1.2).

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 % (ZK1): Angebotspreis
15 % (ZK 2) Erfahrung / Fachliche Kompetenz des Anbieters
10 % (ZK3): Auftragsanalyse / Bauprogramm
5 % (ZK4): Lehrlingsausbildung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen unter folgenden Voraussetzungen:
- Bietergemeinschaft wird als einfache Gesellschaft konstituiert (Vereinbarung der einfachen Gesellschaft muss auf Anfrage der Beschaffungsstelle nachgereicht werden.)
- Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung im Sinne der Geschäftsführung unter Angabe der Geschäftspartner zu übernehmen. Der federführende Partner muss mindestens 50 % der ausgeschriebenen Leistung selber erbringen.
- Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer einzigen Bietergemeinschaft teilnehmen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Fachkompetenz und Erfahrung Unternehmung
E2: Fachkompetenz und Erfahrung Schlüsselpersonal
E3: Verfügbarkeit
E4: Leistungsfähigkeit
E5: Nachweis eines firmenbezogenen Qualitätszertifikates.
E6: Sicherstellung der zu erbringenden Leistungen
E7: Selbstdeklaration
E8: Haftpflichtversicherung
E9: Betreibungsregisterauszug
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu E1: Eine vergleichbares, projektbezogenes Referenzobjekte grösser 1. Mio. in vergleichbarem Umfang, im Siedlungsgebiet, innerhalb der letzten 5 Jahre.
Zu E2: Ein vergleichbares, projektbezogenes Referenzobjekt grösser 1 Mio. in vergleichbarem Umfang, im Siedlungsgebiet innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Nachweis ist für jede einzelne
Schlüsselperson zu erbringen.
Zu E3: Schriftliche Bestätigung über die garantierte Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals.
Zu E4: Der Anbieter (Einzelanbieter für sich, ARGE als Gruppe) muss den Nachweis erbringen, die ausgeschriebene Arbeit im vorgesehenen Terminrahmen ausführen zu können. Die angebotene Bausumme darf maximal 30% des urchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre der Einzelfirma bzw. der Bietergemeinschaft/ARGE als Gruppe betragen.
Dasselbe gilt für technisch und terminlich relevante vorgesehene Subunternehmer und ist ebenfalls nachzuweisen. Die Jahresumsätze aller 3 Jahre sind offen darzulegen. Der Anteil an Subunternehmerleistungen darf 30% der Angebotssumme nicht überschreiten.
Zu E5: Nachweis eines firmeneigenen zertifizierten Qualitätsmanagements. Bei Bietergemeinschaften ist das Zertifikat des Gesellschafters beizulegen, der die Technische Leitung der ARGE innehaben wird. Das Zertifikat muss von einer/m anerkannten Firma/Institut ausgestellt sein.
Zu E6: Zusätzlich ist separat anzugeben, wie der Unternehmer sicherstellen will, dass alle werkvertraglich verlangten Leistungen erstellt worden sind.
Zu E7: Selbstdeklaration gemäss separatem Formular.
Zu E8: Nachweis Haftpflichtversicherung.
Zu E9: Nachweis Aktueller Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde. Die Besteller erteilen unterschiedliche Aufträge. Der Unternehmer unterzeichnet mit den unterschiedlichen Bauherrschaften jeweils einen analogen Werkvertrag.

Nachverhandlungen:

Es werden keine Angebotsverhandlungen geführt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zudem müssen in jeder Beziehung die Arbeitsgesetze und die aktuellen schweizerischen Sozialpartnerverträge eingehalten sein. Dies gilt auch für ausländische Firmen und ArbeitnehmerInnen.
Mit der Einreichung der Offerte verpflichten sich die Anbieterinnen und Anbieter ausdrücklich, dass im Zusammenhang mit der Ausführung von Baumeisterarbeiten die Regelungen des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) eingehalten werden.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten für die Vergabe der Arbeiten und Baubeginn bleiben Projekt- und Kreditgenehmigung sowie allfällige politische oder vergaberechtliche Beschwerden.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Öffnung der Angebote ist öffentlich.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird durch die Bauherrschaft bestimmt

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Stadt Luzern
Industriestrasse 6
6005 Luzern
Telefon: 041 208 74 13
E-Mail-Adresse:  
angelo.garofalo@stadtluzern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1067659 Aufwertung Himmelrich- und Tödistrasse