Ausschreibung 1067311: Verbindungsleitung Reservoir Steinbrunnen - Zone Schlossgut
Publiziert am: 2. August 2019
Einwohnergemeinde Pfeffingen
Bau einer neuen Verbindungsleitung (Wasser) zwischen dem Reservoir Steinbrunnen und der Zone Schlossgut.
Die Leitung soll in verschiedenen Verfahren wie Horizontalspülbohrung, Pflügen und Fräsen verlegt werden.
Pflügen: ca. 430 m
Fräsen: ca. 380 m
Horizontalspülbohrung: ca. 385 m
Die anfallenden Baumeisterarbeiten werden durch eine Drittunternehmung ausgeführt und sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. August 2019 | Publikationsdatum | |
2. August 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschliesslich als Download zur Verfügung. |
29. August 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
13. August 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind schriftlich, eintreffend bis spätestens am 13.08.2019, zu richten an: HOLINGER AG, Galmsstrasse 4, 4410 Liestal, E-Mail celine.huesser@holinger.com |
29. August 2019 | Abgabetermin 14:00 | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen und mit der Aufschrift "Submission Verbindungsleitung, Pfeffingen" an die Gemeinde Pfeffingen, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen, fristgerecht einzureichen. |
29. August 2019 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind verschlossen und mit der Aufschrift "Submission Verbindungsleitung, Pfeffingen" an die Gemeinde Pfeffingen, Hauptstrasse 63, 4148 Pfeffingen, fristgerecht einzureichen. |
16. September 2019 | Geplanter Projektstart | |
29. Mai 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
erlaubt
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Hauptstrasse 63
4148 Pfeffingen
Telefon: 061 756 81 20
E-Mail-Adresse:
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