Ausschreibung 1065415: 20022 / Neubau Radstreifen Aspiwald - Oberönz
Publiziert am: 9. März 2019
Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV
Die Baumassnahmen beinhalten eine Sanierung des Strassenkörpers und der Randabschlüsse mit Verbreiterung der Strasse für die Markierung von Radstreifen. Weiter sind Massnahmen im Bereich der Bäche, Entwässerung und Beleuchtung geplant.
Kubaturen:
Belagsabbruch lose: ca. 1'500 m3
Belag Fräsarbeiten: ca. 11'800 m2
Fundation neu lose: ca. 21'000 m3
Randabschlüsse neu: ca. 900 m
Beläge neu: ca. 8'300 t
Beleuchtungsleitung: ca. 1'000 m
Entwässerungsleitung: ca. 500 m
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. März 2019 | Publikationsdatum | |
9. März 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich elektronisch abgegeben (Publikation auf www.simap.ch) Es werden keine Unterlagen auf Papier abgegeben. |
12. April 2019 | Frist für Fragen | Es findet keine Begehung statt. |
19. April 2019 | Abgabetermin 00:00 | Vermerk: "20022 Radstreifen Aspiwald - Oberönz" Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
22. April 2019 | Offertöffnung | Vermerk: "20022 Radstreifen Aspiwald - Oberönz" Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 ÖBV (BSG 731.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen
Fachkompetenz der Firma:
2 Referenzprojekte Strassenbau ausserorts:
- mindestens Verkehrslastklasse T3 (durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV ≥ 5'000 Fahrzeuge)
- innerhalb der letzten 8 Jahre (massgebend = Datum Bauabnahme)
- Bausumme mind. 700'000 CHF. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Anbieter die technische Leitung und einen Anteil von mind. 35% am Auftragsvolumen gehabt haben (beides ist vom Anbieter zusammen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen).
Fachkompetenz Schlüsselpersonal:
Die folgenden Funktionen werden als Schlüsselpersonen definiert:
- Bauführer
- Polier
Die Schlüsselpersonen müssen folgende Anforderderungen / Kompetenzen erfüllen:
- 2 Referenzprojekte Strassenbau, Anforderungen an die Referenzen wie "Fachkompetenz der Firma"
- Eidgenössisches Diplom als Bauführer oder Polier
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Schlüsselperson
- Bestätigung Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
- Jahresumsatz des Anbieters oder der Arbeitsgemeinschaft im Fachbereich Strassenbau ≥ CHF 3 Mio.
- Bei Arbeitsgemeinschaften beträgt der Jahresumsatz der federführenden Unternehmung ≥ CHF 2 Mio.
Bauprogramm:
Ein plausibles und nachvollziehbares Detailbauprogramm mit allen zeitrelevanten Vorgängen inkl. Ressourceneinsatz (Personal und Inventar). Die vorgegebenen Rahmentermine müssen eingehalten werden.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine Verhandlungen geführt.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen a. Aare angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Dunantstrasse 13
3400 Burgdorf
Telefon: +41 31 636 56 82
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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