Ausschreibung 1064327: Fahrbahnerneuerung 2019, Zürich Flughafen, Gleis 1-4, BM3
Publiziert am: 13. März 2019
SBB Bauprojekte
Im Bahnhof Zürich-Flughafen sind teilweise die Schwellenblöcke der bestehenden Festen Fahrbahn (L-77-B-System)
nach 40 Jahren in einem schlechten Zustand und durch das Entfernen der Spurstangen ist die Fahrbahn nicht mehr
systemkonform. Es sind alle vier Gleise von jeweils ca. 600 m Länge mit einem Ersatz des System LVT durch eine Direktbefestigung zu erneuern. In den Übergangsbereichen auf den Bestand ist ein Schotterersatz auszuführen. Im Rahmen der Arbeiten wird die Gleisgeometrie korrigiert und die BehiG-Konformität hergestellt. Einragungen in das Lichtraumprofil werden korrigiert.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. März 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden. |
29. März 2019 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
23. April 2019 | Abgabetermin 00:00 | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
26. April 2019 | Offertöffnung | Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: |
1. September 2019 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung.
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr (max. 30%).
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK1:
Nachweis 1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung der letzten 10 Jahre für jede der folgenden Sparten:
Nachweis 1.1: Feste Fahrbahn
Nachweis 1.2: Bau von Tragwerken mit UHF-Beton
Nachweis 1.3: Gleisbauarbeiten im Tunnelbereich unter Bahnbetrieb
Mehrere Sparten können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
EK2:
Nachweis 2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en).
EK3:
Nachweis 3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien.
Die SBB AG behält sich Verhandlungen ausdrücklich vor.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Begehungen:
Es findet keine Begehung statt.
Die SBB behält sich vor, gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den
vorliegenden Grundauftrag beziehen, freihändig zu vergeben.
Angebote und weitere Vertragsbestandteile müssen in der Ziffer 2.4 der Ausschreibungsbedingungen genannten Vertragssprache eingereicht werden.
Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation gennannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Vulkanplatz 11, Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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