Ausschreibung 1064309: Neubau Bushof und Erweiterung Tiefgarage Florastrasse, Adliswil
Publiziert am: 4. März 2019
Stadt Adliswil, Werkbetriebe
Bushof:
Zur Verbesserung der Abläufe im Busbetrieb, der Erreichbarkeit sowie der Umsteigesituation sind vier übersichtlich angeordnete Bushaltekanten mit überdachtem Perron geplant.
Bahnhofparking:
Zur Erweiterung des Parkplatzangebots im Zentrum West von Adliswil sowie für den Realersatz der heute oberirdisch befindlichen Abstellplätze MIGROS und der Kornhaus AG soll die Tiefgarage Florastrasse mit dem Bahnhofparking erweitert werden.
Oberirdische Parkplätze:
Auf der Parzelle Nr. 7268 (Stadt Adliswil) sind kundenbezogene, gruppierte, zentrale und gut erreichbare Abstellplätze geplant.
Zugang Migros:
Auf Wunsch der Migros Pensionskasse (MPK) und der Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) soll eine möglichst direkte Verbindung von der neuen Garage und vom neuen Bushof zum MIGROS Markt Sunnemärt erstellt werden. Der neue Zugang wird ebenfalls von der Seite Florastrasse her neu erschlossen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. März 2019 | Publikationsdatum | |
4. März 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. März 2019 | Frist für Fragen | Bemerkung: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich, per EBAU bis spätestens Montag, 11. März 2019, 12.00 Uhr zu stellen. |
15. April 2019 | Abgabetermin 14:00 | Massgebend ist Poststempel oder alternativ auf Plattform EBAU bis Montag, 15. April 2019, 14.00 Uhr. |
19. April 2019 | Offertöffnung | Massgebend ist Poststempel oder alternativ auf Plattform EBAU bis Montag, 15. April 2019, 14.00 Uhr. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Erfahrung |
40% | Preis |
10% | Termine |
10% | Qualität |
Zulassungsbedingungen
Zulässig
Die Mitglieder einer ARGE bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig. Eine Firma kann nur entweder als Einzelfirma oder als ARGE-Mitglied teilnehmen. Die Teilnahme als Subunternehmer bei mehreren Einzelfirmen und/oder Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
Amtsblatt des Kantons Zürich
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zürichstrasse 12, ab 25.03.2019 Soodstrasse 53
8134 Adliswil
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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